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Nordrhein-Westfalen macht den Weg frei für 15-Jährige

Nordrhein-Westfalen wird als erstes westdeutsches Bundesland das Mindestalter für den Führerschein AM von 16 auf 15 Jahre senken. Damit soll die Mobilität Jugendlicher speziell im ländlichen Raum gefördert werden. Mit dem „Mopedführerschein“ dürfen Kleinkrafträder und -roller sowie Leichtfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Bislang durften 15-Jährige in der Regel lediglich Mofas (max. 25 km/h) bewegen.

Nach erfolgreichem langjährigem Modellversuch in den ostdeutschen Ländern hat der Bund allen Landesregierungen die Entscheidung selbst überlassen, ob sie das Mindestalter vorziehen möchten. Die Regelung in Nordrhein-Westfalen soll in wenigen Wochen in Kraft treten. (ampnet/jri)

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Kleinkraftroller.

Kleinkraftroller.

Foto: Peugeot

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