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Noch sind nicht alle Neuregelungen für 2020 beschlossen

Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer wieder neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse – etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO). So sind unter anderem härtere Strafen für das Durchfahren von Rettungsgassen, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer geplant. Der Bundesrat wird darüber Mitte Februar entscheiden.

Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM für Kleinkrafträder und -roller („Moped“) auf 15 Jahre. Diese Änderung trat bereits zum 6. Dezember dieses Jahres in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.

Der aktuelle Zuschuss für Elektroautos unter 40.000 Euro soll von 4000 auf 6000 Euro und für Plug-in-Hybride von 3000 auf 4500 Euro steigen. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro ist ein Umweltbonus von 5000 Euro für rein elektrische und 3750 Euro für PHEV-Fahrzeuge geplant. Der Zuschuss wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugänglichen Ladestationen. Statt aktuell 21.100 sollen es in den nächsten zwei Jahren rund 50.000 werden.

Auch im Ausland gibt es Neuerungen. So weist der ADAC darauf hin, dass in Spanien die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (bei Straßen mit einer Spur je Fahrtrichtung) landesweit auf 30 km/h begrenzt werden soll. Wer auf Schnellstraßen (90 km/h) ab 21 km/h zu schnell unterwegs ist, muss statt bisher 100 Euro eine Buße von 300 Euro zahlen.

In Italien müssen Kindersitze in inländischen Pkw mit Alarmsystemen ausgestattet sein. Sanktionen drohen allerdings frühestens ab März 2020. Handyverstöße werden härter geahndet: Das Bußgeld steigt auf über 400 Euro. Außerdem droht ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen. Im Wiederholungsfall sind sogar bis zu drei Monate möglich.

In Großbritannien darf das Telefon während der Fahrt nicht mehr in die Hand genommen werden. Sonst drohen bis zu 200 Pfund Strafe (ca. 235 Euro) oder sechs Punkte. In Bristol sollen nach einem strengen Luftreinhalteplan alle Dieselfahrzeuge in Privatbesitz ab März 2021 zwischen 7 und 15 Uhr aus der Innenstadt verbannt werden. Für die Londoner Umweltzone (LEZ) gelten ab 26. Oktober 2020 strengere Emissionsnormen für schwerere Fahrzeuge. Auf Gehwegen zu parken, ist aktuell nur in London untersagt. Schottland möchte dies in 2020 nun ebenfalls verbieten. (ampnet/jri)


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