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Urteil: Heimlich aufgemotzte Fahrzeuge verlieren den Versicherungsschutz

Wer sein Auto aufmotzt und durch Manipulation am Motor und Fahrwerk schneller macht, ohne das dem Versicherer mitzuteilen, verliert seinen Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn mit dem so genannten Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht unmittelbare Ursache des Unfalls sind, entschied das Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 56/06).

Im vorliegenden Fall blieb der Besitzer eines Audi 80 Cabrio auf einem Totalschaden von 12 000 Euro sitzen. Sein Sohn und dessen Freund waren mit dem Wagen im stark angetrunkenen Zustand unterwegs, als der am Steuer sitzende Freund bei voller Fahrt die Handbremse zog. Das Fahrzeug kam ins Schleudern und überschlug sich. Der Freund starb noch am Unfallort, der Sohn des Audio-Inhabers kam mit leichten Verletzungen davon. Beim anschließenden Schadensgutachten stellte sich heraus, dass das Fahrwerk des Wagens tiefer gelegt, die Bereifung ausgetauscht, Distanzringe zur Spurverbreitung angebracht und ein 15 kW stärker Motor eingebaut worden war - alles ohne es der Vollkasko-Versicherung mitzuteilen.

Nach Auffassung der Koblenzer Richter wirken sich derartige Veränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers aus und erhöhen das Unfallrisiko. Entsprechend hätte das Tuning bei Meldung an die Versicherung zu einer höheren Prämieneinstufung geführt, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)

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