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Wildunfälle im Zwei-Minuten-Takt

Nach Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.

Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier: Autoversicherer haben im vergangenen Jahr rund 268 000 Wildunfälle registriert. Wie aus der Statistik des GDV weiter hervorgeht, zahlten die Versicherer im Schnitt mehr als 2800 Euro pro Zusammenstoß. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle auf 757 Millionen Euro (plus zwei Prozent), obwohl die Zahl gegenüber 2017 um rund 7000 Schadensfälle zurückging.

Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Besondere Gefahr besteht am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern und vor allem in der Dämmerung. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten vermieden werden, denn ein Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit dem Tier.

Lässt sich der Unfall nicht verhindern, so ist zunächst die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck abzusichern. Anschließend wird die Polizei alarmiert. Auf keinen Fall sollte ein verletztes oder getötetes Tier angefasst werden. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug können für eine schnelle Schadenbearbeitung hilfreich sein, ebenso eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter. Die Versicherung sollte auf jeden Fall informiert werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss. (ampnet/jri)

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Wildunfall.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Auto Club Europa

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