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Ratgeber: Richtig bereift zum Wintersport

Wintersportler zieht es nicht nur nach Österreich, Frankreich, Italien oder in die Schweiz: Auch Länder wie die Slowakei, Bulgarien oder Spanien bieten gute Bedingungen. Doch nicht überall gelten die gleichen Vorschriften für die Winterbereifung. Wer etwa nach Norwegen in den Skiurlaub fährt, muss dort erstaunlicherweise nicht zwingend mit Winterreifen unterwegs sein. Sollten aber winterliche Straßenverhältnisse herrschen, dann müssen Autos mit Sommerreifen mit Schneeketten ausgerüstet sein, betont der ADAC. Andernfalls droht ein Bußgeld ab etwa 80 Euro. In Spanien und Polen hingegen gibt es weder eine Winterreifen- noch eine Schneekettenpflicht für Pkw.

In Italien sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich, jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten Teilen des Landes gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Gleiches gilt für Schneeketten. In Südtirol dürfen Autos laut ADAC bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese von 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 41 und 335 Euro rechnen.

Wer also in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die geltenden Bestimmungen informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder sich Schneeketten in den Kofferraum packen.

In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrzeugbereifung fordert. Wer beispielsweise bei Schnee mit Sommerreifen fährt, dem drohen daher im Falle eines Unfalls teilweise Leistungskürzungen. Als Winterreifen gelten seit Anfang 2018 Pneus, die mit dem so genannten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Es stellt eine Schneeflocke in einer Bergsilhouette dar. Für eine längere Überganszeit sind aber auch Reifen mit der alten „M + S“-Kennung erlaubt. (ampnet/jri)

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Winterreifenpflicht in Europa.

Winterreifenpflicht in Europa.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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