Logo Auto-Medienportal.Net

EU-Gericht kippt höheren Stickoxid-Grenzwert

Die Anpassung der Stickoxid-Grenzwerte für Euro-6-Diesel nach der Einführung neuer Auto-Abgastests hat das EU-Gericht heute für unzulässig erklärt. Die Richter gaben mit ihrem Urteil in Luxemburg den Städten Paris, Brüssel und Madrid Recht, die gegen die entsprechenden EU-Regeln geklagt hatten. Dabei stört sich das Gericht nicht an der Festsetzung der angepassten Grenzwerte selbst, sondern an dem Verfahren, mit dem die Grenzwerte festgelegt wurden.

Als Folge des Dieselskandals waren 2015 neue Messverfahren vorgeschrieben worden. Die Emissionen müssen seitdem im realen Fahrbetrieb ermittelt werden (Real Driving Emissions-RDE). Da diese Testbedingungen erheblich härter sind als die bis dahin vorgeschriebenen nach der EU-Norm NEFZ, billigte die EU den Euro 6-Fahrzeugen höhere Stickoxid-Werte zu. Auf der Basis des unrealistischen NEFZ waren aber 80 Milligramm pro Kilometer festgelegt worden. Die Hersteller dürfen deshalb seit September 2017 bis Anfang 2020 auf der Straße den für Euro-6-Diesel erlaubten Grenzwert um das 2,1-fache überschreiten und bis zu 168 Milligramm je Kilometer ausstoßen. Danach wird der Spielraum auf das 1,5-fache beschränkt, also auf 120 Milligramm erlaubt. Dieser höhere Grenzwert wird jährlich überprüft und wenn es technische Fortschritte gibt, abgesenkt. (ampnet/Sm)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel: