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Für die Deutsche Umwelthilfe wird die Luft immer dünner

Kein Zweifel - im Mittelpunkt des 31. CDU-Parteitags am 7. und 8. Dezember in Hamburg wird die Wahl zur oder zum nächsten Vorsitzenden der Christdemokraten stehen. Doch auch ein anderes Thema dürfte für große Aufmerksamkeit sorgen, besonders bei Besitzern eines Dieselautos. Mit ihren Anträgen A19 und A20 stellt der einflussreiche CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg jetzt zwei Forderungen, die der Deutschen Umwelthilfe (DUH) schon jetzt sauer aufstoßen. Es geht um die Gemeinnützigkeit des Vereins.

Wörtlich heißt es im ersten Antrag: „Die Deutsche Umwelthilfe zeigt mit zahlreichen Aktionen, wie zum Beispiel den Klagen gegen zahlreiche Städte unseres Bezirks (Esslingen, Ludwigsburg, u.a.) in Sachen Feinstaubbelastung, dass Sie damit scheinbar auch andere Ziele verfolgt, da vieler Orts durch wirksame Gegenmaßnahmen die Luftreinhalteziele auch ohne Fahrverbote erreicht werden. ... Dies lässt auf staatskonträres Handeln schließen, weshalb von jeglicher staatlichen Privilegierung abgesehen werden sollte."

Und in Antrag A20 steht unter anderem: „Die Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen im Verwaltungsprozessrecht für die Deutsche Umwelthilfe ist abzuschaffen." Begründung: In den letzten Jahren hätten Verbände wie die DUH durch Sammelklagen auf dem Weg über die Gerichte versucht, den Primat der Politik auf die gesetzliche Gestaltung der Lebensverhältnisse auszuhebeln.

Während Forderung A20 auf Empfehlung der Antragskommission zur weiteren Beratung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen werden sollte, soll über A19 in Hamburg positiv abgestimmt werden. „Das heißt, dass CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer und die Parteivorsitzende Angela Merkel ihren Haken dahinter gemacht haben", ereiferte sich der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner. Dahinter stehe also nicht nur ein einzelner Kreisverband.

Vorsorglich gab Müller-Kraenner zu bedenken: „Über die Gemeinnützigkeit einer Organisation entscheidet das Finanzamt und nicht die CDU. Unsere Gemeinnützigkeit wurde in den vergangenen Jahren immer wieder infrage gestellt, aber auch immer wieder bestätigt." Allerdings müssen sich die Finanzämter nach den Weisungen des Finanzministeriums richten.

Alles in allem wird für die DUH die Luft aus drei Gründen finanziell möglicherweise dünner. Erstens gehört sie laut Bundestagsbeschluss nicht zu den Verbänden, die berechtigt sind, eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Zweitens hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) das Abmahnwesen, eine beliebte Einkommensquelle der DUH, ins Visier genommen. Und wenn – drittens – der Antrag des Bezirksverbands Nordwürttemberg auf dem CDU-Parteitag in Hamburg auf Zustimmung trifft, wird es eng: Denn ohne Gemeinnützigkeit gibt es auch keine Möglichkeit mehr, Spenden von der Steuer abzusetzen.

Schützenhilfe erhält der Antrag von der FDP. „Die Gemeinnützigkeit dieses Lobby- und Abmahnvereins gehört schon länger überprüft", betonte der FDP-Politiker und Vize-Chef der Liberalen im Bundestag, Michael Theurer, in einem Interview mit dem „Handelsblatt“. Der Verein habe mit seinen auf „äußerst fragwürdigen Messwerten" basierenden Kampagnen Fahrverbote und damit kalte Enteignungen für Millionen Dieselfahrer „durchgeboxt" und damit „erheblichen Schaden" angerichtet. (ampnet/hrr)

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