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Kommentar: Jetzt geht es der Abmahn-Abzocke an den Kragen

Fünf der knapp 100 fest angestellten Mitarbeiter der sogenannten Deutschen Umwelthilfe (DUH) droht möglicherweise demnächst der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Und das ist gut so.

Seit Jahren sind sie mit nichts anderem hauptamtlich beschäftigt, als Werbeanzeigen, Internetauftritte oder Broschüren von Autoproduzenten und Fahrzeughändlern penibel daraufhin zu durchforsten, ob darin Fehltritte gegen Wettbewerbsverstöße zu finden seien - und spalten dabei oftmals Haare. Selbst geringste Vergehen wie falsche Schriftgröße oder ähnlich banale Fehler werden geahndet. Was dann folgt, ist eine Abmahnung durch einen Anwalt, für die er eine beträchtliche Kostenrechnung hinterherschickt sowie die Forderung nach einer Unterschrift unter eine Unterwerfungserklärung, mit der im Fall der Wiederholung der Verfehlung eine Strafe fällig wird.

Dann wird es richtig teuer. Beim ersten Mal sind mindestens 5000 Euro fällig, danach sind nach oben Schritt für Schritt keine Grenzen bis zur Existenzvernichtung gesetzt. Die DUH bestreitet mit solchen Erlösen immerhin rund ein Drittel ihrer jährlichen Ausgaben – mit steigender Tendenz. Waren es 2013 noch 1,8 Millionen, so kletterte der verschleiert als Einnahmen durch „Verbraucherschutz" bezeichnete Betrag ein Jahr später auf 2,3 Millionen und 2015/2016 zusammen auf fünf Millionen Euro. Jüngere Zahlen liegen noch nicht vor. Inzwischen heißen die Erlöse „Erträge ökologische Marktüberwachung".

Nachdem sich selbst die EU seit 2017 mit dem deutschen Abmahnunwesen beschäftigt und in Berlin zu Beginn dieses Jahres eine Eingabe im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema landete, legte Justizministerin Katarina Barley (SPD) jetzt eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Bundestag vor. Danach soll die Vertragsstrafe nach einer Abmahnung bei geringfügigen Verstößen auf 1000 Euro gedeckelt werden. Darüber hinaus soll die Kostenerstattung für den Anwalt unter den Tisch fallen. Umgekehrt kann derjenige, der zu Unrecht eine Abmahnung erhält, seine Kosten dem Ankläger in Rechnung stellen.

Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte die Ministerin so: Sie wolle „endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen und die finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und „die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen". Gleichzeitig würden „die Rechte des Abgemahnten gestärkt" und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Ein Abmahner könne sich künftig „also nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen". Dadurch würde „dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie" die Grundlage entzogen. Vor allem „Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen" würden davon profitieren.

Sollte sich Frau Barley durchsetzen – und es sieht ganz danach aus, weil ihr Vorhaben zum Inhalt des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD gehört – wird die Luft für Vereins-Chef Jürgen Resch und seine DUH dünn.

Es wäre ein Gewinn für Deutschlands Gerichte, aber auch für uns alle. (ampnet/hrr)


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Hans-Robert Richarz.

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