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Verbraucherzentrale und ADAC verklagen Volkswagen

Am 1. November 2018 wollen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einreichen. Das erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin. Ziel der Klage ist die Feststellung, ob Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz schuldet. Beteiligen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. (ampnet/Sm)

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