Die Vermittlung von Abschleppaufträgen in Baden-Württemberg ist seit heute neu geregelt. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Abschleppwesen mit Mitgliedern aus allen Regionalpräsidien der Polizei des Landes hat die Abschleppzentrale Baden-Württemberg ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird von der Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV DL) aus Hamburg geführt.
Alle baden-württembergischen Polizeipräsidien übermitteln demnach sowohl Privat- als auch Polizeiaufträge (sog. hoheitliches Abschleppen) an die Abschleppzentrale der GDV DL. Nach einem festgelegten Vermittlungsverfahren und unter Beachtung eventueller Besonderheiten am Einsatzort oder einer etwaigen Präferenz des Verkehrsteilnehmers (beispielsweise einer Schutzbriefversicherung oder der Mitgliedschaft in einem Automobilclub) wird das geeignete Abschleppunternehmen ausgewählt und beauftragt.
Beim Privatauftrag geht es in der Regel nach einem Unfall darum, im Auftrag des Verkehrsteilnehmers die Straße zu räumen und die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Bei Polizeiaufträgen hingegen sind Beweissicherung, Gefahr für die Verkehrssicherheit oder ein schwerer Personenschaden und damit verbunden die Nicht-Ansprechbarkeit des Verkehrsteilnehmers Gründe für einen Abschleppauftrag.
Seit 2001 koordiniert die GDV DL bereits die Abschleppaufträge in Bayern und seit 2014 auch in Schleswig-Holstein sowie für die Polizeipräsidien Ulm und Heilbronn, die in Baden-Württemberg als Pilotregionen fungierten. Die von der GDV DL entwickelte Software der Abschleppzentrale wird auf länder- und regionalspezifische Bedürfnisse angepasst und jeder Vorgang wird dokumentiert. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 60 730 Fahrzeuge über die Abschleppzentralen der GDV DL vermittelt. Die Abschleppzentrale Baden-Württemberg rechnet mit einem Volumen von jährlich etwa 42 000 Fahrzeugen. (ampnet/jri)
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