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Händler-Vertrag bei Audi regelt nun auch E-Commerce

Die Audi AG und der „Volkswagen und Audi Partnerverband e.V.“ haben sich in siebenmonatigen Verhandlungen auf neue Verträge geeinigt. Neben den Händler-, Service- und Agenturverträgen enthält das neue Vertragswerk erstmals Zusatzvereinbarungen zu den Themen Elektromobilität und Digitalisierung. Vertragsbeginn ist der 1. April 2020.

Neu in die Verträge aufgenommen wurden die Themen E-Commerce, die Neuordnung des Kunden- und Datenmanagements, der Vertrieb digitaler Produkte und die Weiterentwicklung der Marke Audi Sport. Auch neue Vertriebsformate für Handel und Service sind jetzt möglich. (ampnet/Sm)

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Audi.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Audi

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