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Ratgeber: Mit dem Rad zur Schule

In den meisten Bundesländern sind die Sommerferien zu Ende. Für Erstklässler beginnt mit dem neuen Schuljahr ein neuer Lebensabschnitt. Der Weg dorthin ist für die meisten Grundschüler relativ kurz und kann daher gut mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Allerdings sprechen sich viele Grundschulen dagegen aus, manche verbieten es sogar. „Rechtlich gibt es dafür jedoch keine Grundlage. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken, fällen ausschließlich die Eltern“, erklärt Dr. Anja Matthies von der Fahrradrechtsberatung Bikeright.

Allerdings sollten sich Kinder bereits selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen und andere Verkehrsteilnehmer sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können. Eltern sollten ihre Kinder nicht überschätzen und eine Erlaubnis auch von der Art des Schulwegs abhängig machen. Eine vielbefahrene Hauptstraße oder ein steiler Berg bieten großes Gefahrenpotenzial und überfordern viele Kinder anfänglich. Deshalb macht es Sinn, rechtzeitig mit dem Nachwuchs den Schulweg per Rad zu trainieren oder das Kind zu begleiten, bis es den Weg sicher alleine meistern kann. Dabei sollte nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route gewählt werden. Den Schulweg mit dem Fahrrad zu fahren, stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von Kindern. Sie übernehmen Verantwortung und bewegen sich, wodurch sie aufnahmebereiter werden.

Eine Radfahrprüfung ist nicht Pflicht. Die Verkehrswacht, welche die Radfahrprüfungen an den Schulen veranstaltet, rät zwar davon ab, vor einer bestandenen Prüfung mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Doch auch an der Radfahrprüfung gibt es mitunter Kritik und gerade ihre Alltagstauglichkeit steht zur Diskussion. Für Kinder ist das Üben des eigenen Schulwegs sinnvoller und praxistauglicher. Es trägt mehr zur Verkehrssicherheit bei als das Ausfüllen eines Fragebogens und das Fahren in einem verkehrsberuhigten Raum (meist dem Schulhof). Für Schulanfänger ist ein Schulwegtraining aber unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Eltern und Schulleitung sollten dabei nicht gegeneinander arbeiten, sondern miteinander Lösungen erarbeiten, rät der Pressedienst Fahrrad.

Für die Verkehrssicherheit des Fahhrads sind der Fahrzeughalter und derjenige, der mit dem Fahrrad fährt verantwortlich. Ist das Fahrrad nicht in vorschriftsmäßigem Zustand, darf der Halter das Fahren untersagen. „Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich“, erläutert Guido Meitler vom Kinderradhersteller Puky. Sie sollten insbesondere auf die Funktionstüchtigkeit von Licht und Bremsen achten. Auch wenn seit fünf Jahren Fahrräder nicht mehr mit einem Dynamo ausgestattet sein müssen, sondern auch eine StVZO-konforme Batterie- oder Akku-Beleuchtung erlaubt ist: An Rädern für Grundschulkinder bleibt eine fest installierte Beleuchtung die bessere Wahl, weil Stecklampen gerne vergessen werden oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustandes überfordert sind.

Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das zählt für den Schulweg mit Fahrrad, Roller und sogar Skateboard. Eine Helmpflicht besteht beim Fahrrad auch für Kinder nicht, das Tragen eines Kopfschutzes wird jedoch von allen Experten empfohlen. Kinder bis acht Jahre müssen, bis zu zehn Jahre können auf dem Gehweg fahren. Neu ist seit Dezember 2016, dass ein Elternteil sein Kind bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg begleiten darf.


Eine gesetzliche Regelung für ein Einstiegsalter zum E-Bike-Fahren gibt es nicht, es gibt lediglich eine Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages für ein Mindestalters von zwölf Jahren. Das Thema wird deshalb kontrovers und heiß diskutiert. Ein Hersteller von Kinder-E-Bikes ist das Schweinfurter Unternehmen Haibike. Die Räder sind als sportive Spaßgeräte für das Gelände konzipiert, eignen sich aber auch für den alltäglichen Gebrauch. Die Unterstützungsleistung ist auf maximal 20 km/h begrenzt. (ampnet/jri)

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Mit dem Fahrrad zur Schule.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

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