Logo Auto-Medienportal.Net

Ratgeber: Verreisen mit Rad und Kind

Das Fahrrad wird zu einem immer beliebteren Urlaubsgefährt. Der noch nicht radelnde Nachwuchs fährt am besten im Kinderanhänger mit. Durch diverse Ausstattungsoptionen kann der Anhänger nicht nur am Fahrrad, sondern auch als Buggy für Stadtbesichtigungen oder als Transportmittel zum Strand genutzt werden. „Man braucht nur noch ein Fahrzeug, kann die Kleinen aber überall mit hinnehmen“, weiß Hanna Gehlen vom Anhängerspezialisten Croozer.

Anhänger mit einem zusätzlichen Kofferraum ermöglichen, zum Beispiel das Reisegepäck für den Nachwuchs, Fahrradschlösser, eine Picknick-Decke und Proviant mit zu verstauen. Beim Stadtbummel finden die Fahrradhelme dort Platz. Bei einem Strandurlaub sollten die Metallteile des Anhängers vor Korrosion durch die salzhaltige Luft geschützt werden. Deshalb empfiehlt der Pressedienst Fahrrad, eine dünne Schicht Pflegewachs vor dem Urlaub aufzutragen.

Viele Fahrradanhänger sind faltbar und lassen sich so auch platzsparend im Auto transportieren. Die Reifen sind zumeist schnell und werkzeuglos zu entfernen. „Aber man sollte sich beim Kauf die genauen Maße seines Kofferraums ansehen oder lieber einmal testen, ob der Anhänger wirklich hineinpasst“, rät Hanna Gehlen. Da bei neueren Autos kein Ersatzreifen mehr im Kofferraum liegt, kann man den freien Raum unter der Kofferraumabdeckung nutzen, um dort die Räder und Deichseln des Anhängers, gegebenenfalls auch eine Standluftpumpe zu verstauen. Den frei gewordenen Stauraum im Anhänger nutzt man dann für andere wichtige Reiseutensilien wie Fahrradhelme, Taschen oder auch Windeln.

Wer mit der Bahn in den Urlaub fährt, der hat für den Fahrradanhänger zwei Möglichkeiten: Erstens, ihn zusammengefaltet als kostenloses Gepäckstück zu transportieren, wenn er im Gepäckfach oder an der Seite Platz findet, oder den Anhänger im fahrfertigen Zustand mitzunehmen. Dann ist, wie für Fahrräder auch, im Fernverkehr eine separate Tagesfahrradkarte zu lösen und eine Platzreservierung vorzunehmen. Laut Aussage einer Sprecherin der Deutschen Bahn gilt diese Regelung auch für Fahrten ins Ausland in Kombination mit einer internationalen Fahrradkarte. Dank des Buggy-Rades lässt sich der Anhänger jedoch auch als Buggy tarnen, eine Mitnahme ist dann kostenlos. Das sollte man allerdings im Vorfeld der Reise vorsichtshalber abklären. Ebenso, ob bei den gewählten Strecken im Nahverkehr die Mitnahme von Fahrrädern und Anhängern komplett kostenlos ist, was ebenfalls der Fall sein kann. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr fahren generell in der Bahn kostenlos mit.

Immer beliebter wird das Verreisen mit dem Fernreisebus. Beim größten Anbieter Flixbus kann ein zusammenklappbarer Anhänger als kostenfreies Gepäckstück mitgenommen werden. Man sollte ihn jedoch vorher bei der Online-Buchung oder telefonisch anmelden. Weiterhin ist zu beachten, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr bei der Busfahrt einen eigenen, passenden Kindersitz benötigen, der selbst mitgebracht werden muss.

Beim Verreisen mit dem Flugzeug sollte man sich vor der Buchung bei der Fluggesellschaft informieren, wie die Mitnahme geregelt ist. Bei manchen Airlines gilt der Kinderanhänger wie ein Kinderwagen und wird kostenlos mitgenommen. Der Vorteil in diesem Fall: Der Anhänger wird erst beim Einstieg am Gate von der Crew in Empfang genommen und man kann ihn bis dahin nutzen. Manche Fluggesellschaften behandeln Anhänger allerdings als Sperrgepäck, das beim Einchecken zusammen mit den Rädern gesondert abgegeben werden muss und einen Aufpreis kostet. Auch sollte sich bei Auslandsreisen schon beim Hinflug über die Modalitäten am ausländischen Flughäfen informiert werden, damit es auf dem Heimflug nicht plötzlich zu Problemen kommt.

Doch Vorsicht, nicht in jedem beliebten Urlaubsland ist das Radfahren mit Kinderanhänger problemlos möglich. In Spanien ist das Mitführen eines Anhängers auf öffentlichen Straßen gesetzlich noch verboten. In manchen Regionen, z. B. in Barcelona, ist das Mitführen jedoch erlaubt. Das sollte vor Reiseantritt ebenfalls abgeklärt werden. Wer eine Reise am Donauradweg oder eine Alpenüberquerung plant, muss beachten, dass in Österreich und Italien der Anhänger, wie seit diesem Jahr in Deutschland auch, ein Licht haben muss. Für die Zugmaschine gelten in Österreich besondere Vorkehrungen, wie Dr. Anja Matthies von der Anwaltskanzlei Bikeright weiß: „Das Fahrrad muss einen Fahrradständer und eine Gangstufe mit einer Entfaltung von höchstens vier Metern pro Kurbelumdrehung haben.“ In Italien dürfen Rad und Hänger zusammen nicht länger als drei Meter sein. Die Gesamtmasse darf 50 Kilogramm nicht überschreiten. der Pressedienst Fahrrad stellt außerdem klar, das – anders als in einigen Quellen zu lesen – das Mitführen eines Anhängers hinter dem Fahrrad in Tschechien seit 2013 offiziell erlaubt.

In Österreich und Frankreich gilt eine Fahrradhelmpflicht für Kinder unter zwölf Jahren, die auch für den Transport im Fahrradanhänger gilt. Eine Helmpflicht für Kinder gibt es außerdem in Tschechien, Kroatien, Estland, Island, Israel, Japan, Litauen, Schweden, Slowenien, der Slowakei, Südkorea und in vielen Bundesstaaten der USA. Ob diese auch für Kinder in Anhängern gilt, ist jedoch nicht genau bekannt. Aber sicher ist ohnehin sicher. In Australien, Finnland, Malta, Spanien, Neuseeland und Südafrika müssen auch Erwachsene einen Helm tragen. (ampnet/jri)

Mehr zum Thema: , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel
Faltbare Fahrradanhänger lassen sich auch gut im Auto mit auf die Urlaubsreise nehmen.

Faltbare Fahrradanhänger lassen sich auch gut im Auto mit auf die Urlaubsreise nehmen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

Download:


Mit dem Bugrad verwandelt sich der Kinderfahrradanhänger in eine Kinderkarre.

Mit dem Bugrad verwandelt sich der Kinderfahrradanhänger in eine Kinderkarre.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

Download:


Im Urlaub lässt sich der Kinderfahrradanhänger auch gut als Strand-Buggy nutzen.

Im Urlaub lässt sich der Kinderfahrradanhänger auch gut als Strand-Buggy nutzen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

Download:


In manchen europäischen Ländern gilt für Kinder im Fahrradanhänger Helmpflicht.

In manchen europäischen Ländern gilt für Kinder im Fahrradanhänger Helmpflicht.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

Download:


Kinderfahrradanhänger.

Kinderfahrradanhänger.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Pressedienst Fahrrad

Download: