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Rogert & Ulbrich startet Klagewelle gegen Renault-Dieselmotoren

Nachdem bereits erfolgreich gegen Renault-Händler geklagt wurde, werden nun auch die ersten Klagen unmittelbar gegen den Hersteller eingereicht. Die Kanzlei behauptet, Renault habe nachweislich vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht. Bereits zuvor waren vor allem die 1,6 dci Dieselmotoren von Renault wegen substantieller Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte aufgefallen. Sie sind neben Fahrzeugen von Renault auch im Nissan Qashqai und Mercedes-Benz Vito zu finden.

"Ebenso wie in Hunderten erfolgreich abgeschlossener Verfahren gegen andere Autohersteller wird sich auch Renault gegenüber den Geschädigten verantworten müssen", prognostiziert Rechtsanwalt Tobias Ulbrich.

Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, behauptet Renault habe evident vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und die Käufer nicht über die abweichenden Eigenschaften ihrer Dieselfahrzeuge im Verhältnis zu den erteilten EG - Typgenehmigungen aufgeklärt. Jeder Geschädigte habe deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. (ampnet/deg)

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Renault.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Renault

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