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IfZ klärt Motorradfahrer über die wichtigsten Regeln im Urlaubsland auf

Der Sommer steht vor der Tür und für viele Motorradfahrer eine längere Urlaubtsour. Doch wie sieht es mit spezifischen Regelungen für motorisierte Zweiräder in den europäischen Nachbarländern aus? Welche Vorschriften gelten und was eventuell mitzuführen ist, hat das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) auf seiner Internetseite sowie auf der App „Moto“ kostenfrei gelistet.

Motorradbekleidung in Form einer kompletten Montur müssen Motorradfahrer beispielsweise in Belgien tragen. In Frankreich reicht es – zumindest dem Gesetzgeber – wenn neben dem Helm zertifizierte Handschuhe zum Einsatz kommen. Dass zum Motorradfahren natürlich immer eine entsprechende Ausrüstung von Kopf bis Fuß gehört, sollte aber sowieso selbstverständlich sein, egal ob gesetzlich geregelt oder nicht. Im Gegensatz zur deutschen Regelungen ist auch das Mitführen einer Warnweste, die bei einer Panne oder einem Unfall übergezogen werden muss, beispielsweise in Luxemburg, Frankreich und Spanien Pflicht. Dazu schreiben einige Länder auch das Mitführen eines Warndreiecks oder von Verbandsmaterial vor. Spezifische Tempolimits, Informationen über Umweltzonen oder wo im Stau vorbeigefahren werden darf, sind ebenfalls in der IfZ-Länderliste enthalten. (ampnet/jri)

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Motorradurlaub.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Yamaha

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