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Kommentar: Lex Volkswagen bringt Jürgen Resch zur Weißglut

Der Entwurf zur Musterklage, den die Großkoalitionäre vereinbart haben und der in Kürze im Schweinsgalopp das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll, sorgt in Deutschland für juristisches Neuland. Verbände sollen damit das Recht bekommen, Vorfälle gerichtlich feststellen zu lassen, die für Verbraucher von Bedeutung sind. Sie können beim Erfolg dann davon profitieren, wenn sie ihre Ansprüche zu einem Klageregister angemeldet haben. Das Gesetz soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten, damit Besitzer von VW-Diesel-Fahrzeugen Ansprüche wegen manipulierter Abgaswerte anmelden können. Die würden nämlich gegen Jahresende verjähren. Im Grunde handelt es also um nichts anderes als um eine Lex Volkswagen.

Doch die könnte auch für zukünftige Vorfälle unerwünschte Risiken und Nebenwirkungen nach sich ziehen. Werden womöglich demnächst Landwirte in Dithmarschen verklagt, weil ihre Kohlköpfe nach übermäßigem Genuss Blähungen verursachen? Oder werden Deutschlands Imker zum Schadensersatz an alle Bürger verdonnert, die von einer Biene gestochen wurden? So arg wird es wohl nicht kommen, doch die Sammelklage öffnet Berufsquerulanten Tür und Tor. In den USA hat sich damit schon so mancher eine goldene Nase verdient.

Da wird es auch wenig nutzen, dass die Politiker versuchten, mit scharfen Bedingungen die Gründung einer Klageindustrie wie sie in den USA schon lange gang und gäbe ist, zu verhindern. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, forderte in der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt", die Klagebefugnis müsse „eine hohe Qualifikation voraussetzen und an eine gesonderte Verleihung gebunden sein". Verbände mit dem Recht zur Klage müssten als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände oder 350 Mitglieder vorweisen können. Und sie müssten bereits vier Jahre vor Klageerhebung klagebefugt gewesen sein. Außerdem erklärte Frau Winkelmeier-Becker: „Die Musterfeststellungsklage darf nicht zum Geschäftsmodell für Abmahnvereine verkommen.“

Dass Jürgen Resch, umtriebiger Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zur Zeit Gift und Galle spuckt, ist angesichts dieser Forderungen kein Wunder. Bringt es doch sein Verein gerade mal auf 240 Mitglieder. „Die Politiker feilschen wie auf einem Basar über Mitgliedermindestzahlen für klageberechtigte Institutionen, nur um uns von der Vertretung von Verbraucherinteressen auszuschließen", polterte Resch. Wer ihn mit dieser Vertretung beauftragt hat, steht in den Sternen. Vollends in Harnisch dürfte er geraten sein, als er im „Handelsblatt" lesen musste, was der CDU-Wirtschaftspolitiker Joachim Pfeiffer gleichzeitig mit seiner Parteifreundin Winkelmeier-Becker zum Besten gab: „Es ist verständlich, wenn ein grün angestrichener, semikrimineller Abmahnverein wie die sogenannte Deutsche Umwelthilfe sich beschwert, die geplanten Anforderungen an eine Musterfeststellungsklage seien zu hoch."

Darüber hinaus sorgt ein weiterer Vorgang für Nervosität bei der DUH. Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags liegt die Petition 77180 des Handelsverbands Deutschland (HDE) vor, die eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens fordert. Darin heißt es: „Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen begünstigen den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen aus Gewinninteresse durch Abmahnvereine und spezialisierte Rechtsanwälte."

Findet die Petition Gehör, versiegt für die DUH die wichtigste Einnahmequelle. (ampnet/hrr)

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Hans-Robert Richarz.

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