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Ratgeber: Auch im Fußball-Jubel gelten die Verkehrsregeln

Kurz vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft am 11. Juni 2010 präparieren viele Fans bereits ihre Autos und rüsten sie mit allerlei Fähnchen und neuerdings auch Rückspiegelhauben in Nationalfarben aus. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen. Nach so manchem Spiel dürfte es in den nächsten Wochen wieder zu einem Autokorsos in den Städten kommen. Bei aller Freude über Siege und Nachsicht der Polizei dürfen im Fußball-Jubel jedoch die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheit nicht aus dem Auge verloren werden.

Die Polizei nutzt zwar erfahrungsgemäß ihren Ermessensspielraum und verhängt seltener Verwarnungs- oder Bußgelder, als streng nach Straßenverkehrsordnung sein müsste. dennoch sollten die Feiernden im Autokorso sich an die Verkehrsregeln halten. „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, erinnert in diesem Zusammenhang der Automobilclub von Deutschland (AvD) an Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Bei allzu riskanten Manövern können die Teilnehmer eines Autokorsos unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden. Fahnen und Schals zu schwenken beziehungsweise am Auto anzubringen, ist grundsätzlich erlaubt. Die Dekoration darf aber nicht die Sicht beeinträchtigen.

Theoretisch müsste jeder Autokorso als Veranstaltung angemeldet werden, denn eigentlich ist unnötiges bzw. unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit gewertet mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 20 Euro geahndet werden. Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind streng genommen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen laut StVO verboten Bis zu einer gewissen Grenze toleriert die Polizei jedoch meist den Autokorso, so lange niemand über Gebühr belästigt wird. In vielen Fällen koordinieren die Beamten den Autokorso. Wichtig ist deshalb, den Anweisungen der Ordnungshüter Folge zu leisten. Wer dies nicht tut, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, denn polizeilichen Weisungen ist Folge zu leisten.

Das Hupen im Jubel ist streng genommen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für die Lichthupe und die Warnblinkanlage, die eigentlich nur bei Gefahr eingesetzt werden dürfen. Dementsprechend könnten theoretisch ebenfalls Verwarnungsgelder in Höhe zwischen 5 und 10 Euro verhängt werden. Dies tut die Polizei jedoch meist erst dann, wenn die Nachtruhe der Anwohner empfindlich gestört wird.

Nicht unterschätzt werden sollte die Gefahr eines Auffahrunfalls im Autokorso. Unvorhersehbarer Fahrmanöver anderer feiernder Autofahrer sind nie ganz auszuschließen. Der AvD empfiehlt deshalb, der Stoßstange des Vordermanns im Autokorso nicht zu nahe zu kommen und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, denn ansonsten können Blech- und sonstige Schäden die Siegeslaune schnell trüben. Passiert infolge zu geringen Abstands ein Unfall, kann dies unter anderem ein Verwarnungsgeld von 35 Euro nach sich ziehen.

Die Anschnallpflicht gilt natürlich auch in der Fahrzeugkolonne. Gewarnt wird zudem davor, sich Fahne oder Schal schwenkend allzu weit aus dem Autofenster oder dem Schiebdach zu lehnen. Dies ist gefährlich und kann zudem mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet werden. Gerade im Cabrio wird gerne ein Mal jegliche Vorsicht außer Acht gelassen. Bei Überbelegung sind zudem Bußgelder von bis zu 80 Euro sowie drei Punkten in Flensburg möglich.

Da sich Autokorsos in WM-Zeiten spontan und unorganisiert bilden, ist jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich und haftet dementsprechend auch für sich selbst. So springt die Haftpflichtversicherung beispielsweise ein, wenn sich ein Schal oder eine Fahne löst und dadurch ein Schaden an einem anderen Fahrzeug verursacht wird. Falls sich der Verursacher allerdings nicht ermitteln lässt, müssen die Geschädigten selbst für den Schaden aufkommen. Wurde für das betroffene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, springt diese ein. Der Autobesitzer muss dann jedoch damit rechnen, in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden und künftig eine höhere Prämie zahlen zu müssen. Je nach Schadenshöhe ist es also nicht immer sinnvoll, die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.

Alkohol am Steuer sollte natürlich auch im Fußball-Fieber tabu sein. Der AvD erinnert daran, dass sich ein Fahrer bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen kann, wenn ihm ein Fahrfehler unterläuft oder er so genannte Ausfallerscheinungen zeigt. Auch ohne sie drohen ab 0,5 Promille am Steuer ein hohes Bußgeld (ab 500 Euro) und ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille wird der Führerschein immer entzogen und muss nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden. (ampnet/jri)

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Auch bei der Jubelfahrt im Cabrio müssen alle Personen sitzen und angeschnallt sein.

Auch bei der Jubelfahrt im Cabrio müssen alle Personen sitzen und angeschnallt sein.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Allianz

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