Autofahrer, die noch eine rosa Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf dem Nummernschild ihres Fahrzeugs haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation fahren. Seit Jahresbeginn haben die rosa Plaketten mit der Zahl 17 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Daran erinnert die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung).
Für 2018 sind Plaketten mit der Farbe Grün (18), Orange (19) und Blau (20) gültig. Fahrzeuge mit grüner Prüfplakette (18) sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2018 zugelassen werden, tragen die Farbe Gelb (21). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU, die auch die Abgasuntersuchung (AU) beinhaltet, brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.
Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist, betont die GTÜ. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten Verzug werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
Vor dem HU-Termin sollte das Auto noch einmal ganz genau angeschaut werden, um sich möglicherweise unnötigen Ärger bei der Prüfung zu ersparen. Manche Mängel sind mit bloßem Auge zu erkennen und können in einer Fachwerkstatt in kurzer Zeit behoben werden, so zum Beispiel defekte Leuchten, blinde Spiegel oder eine beschädigte Frontscheibe. Einige Defekte sind allerdings für Laien nicht erkennbar. Wer vor der HU auf Nummer sicher gehen will, dem rät die GTÜ vorab einen HU-Check in einer Fachwerkstatt. (ampnet/jri)
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