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Das kommt auf Autofahrer im nächsten Jahr zu

Autofahrer müssen sich im neuen Jahr auf einige Neuerungen einstellen. Ob dazu auch ein zeitweiliges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge gehört, wird sich frühestens am 22. Februar 2018 entscheiden. An diesem Tag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommen die Richter zu der Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, könnte dies laut ADAC Signalwirkung haben, denn auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die Stickoxidwerte überschritten.

Sicher ist hingegen, dass ab Herbst 2018 die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge steigen wird. Denn sie bemisst sich dann nach den Werten des neuen WLTP-Messverfahrens (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Der WLTP-Zyklus ermittelt den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß realitätsnäher als der bisherige NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Da der WLTP-Wert eines Autos in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung etwas höher ausfallen.

Ab 1. Januar 2018 wird bei der Abgasuntersuchung bei allen Autos wieder am Auspuff gemessen. Damit steigen auch die Kosten für die Hauptuntersuchung.

Ab 31. März 2018 wird das automatische Notrufsystem E-Call europaweit in allen „typneuen“ Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. Der Notruf kann zudem manuell über eine Taste ausgelöst werden. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.

Im kommenden Jahr werden bei Euro NCAP (European New Car Assessment Programme) die Bewertungen und Testprotokolle zur aktiven Sicherheit angepasst. Es wird dann schwieriger, fünf Sterne im Crashtest zu bekommen. Bislang war es für die Hersteller ausreichend, einen Notbremsassistenten oder einen Spurassistenten einzubauen. Im neuen Jahr können nur noch Fahrzeuge die Höchstwertung bekommen, die über Notbrems- und Spurassistenten verfügen.

Ab 2018 hergestellte Reifen gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden, erläutert der ADAC. (ampnet/jri)

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GTÜ-Prüfingenieur bei der Abgasmessung am Endrohr.

GTÜ-Prüfingenieur bei der Abgasmessung am Endrohr.

Foto: Auto-Medienportal.Net/GTÜ

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