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VDA: Kartellrechtlichen Vorwürfen muss konsequent nachgegangen werden

Mit Betroffenheit hat der Verband der Automobilindustrie (VDA) auf die kartellrechtlichen Vorwürfe gegenüber deutschen Fahrzeugherstellern reagiert. Den Verdachtsmomenten müsse konsequent nachgegangen werden, ließ der Branchenverband heute in einer Pressemitteilung erklären. Die Unternehmen müssten ihrerseits mit den Behörden ohne Einschränkung kooperieren und eine vollständige Aufklärung ermöglichen.

Aus Sicht des VDA sind illegale Absprachen ebenso wie Bewegung in rechtlichen Grauzonen inakzeptabel. Der Stand des Verfahrens lege es derzeit aber auch nahe, mit Vorverurteilungen zurückhaltend umzugehen. Standardisierungs- und Normierungsaktivitäten seien pauschal weder schädlich noch illegal – Absprachen zulasten des Verbrauchers oder des Wettbewerbs hingegen schon, betonte der Interessenverband.

VDA-Präsident Matthias Wissmann appelliert an die Branche, sich kritischen Fragen zu stellen und „mehr Selbstreflexion (zu) üben“. Die Automobilindustrie sei mit ihren technischen Entwicklungen Innovationen und ihrem wirtschaftlichen Erfolg „ein wichtiger Teil des Deutschlandbildes in der ganzen Welt“. Diesen Ruf gelte es zu schützen. Der VDA verwahrt sich außerdem gegen ein Pauschalurteil für die gesamte Branche, denn ihr gehören Hunderte von Hersteller- und Zulieferfirmen an, deren Mitarbeiter jeden Tag harte und ehrliche Arbeit leisten.

Dem Verband selbst liegen zu den aktuellen Vorwürfen gegenwärtig keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Vorgänge beziehen sich auf Angelegenheiten, die nicht Teil des VDA und seiner Arbeit sind, heißt es weiter. Vor einigen Monaten seien aber Hersteller mit der Bitte auf den VDA zugekommen, weitere Entwicklungs-, Normungs- und Standardisierungsthemen in die Verbandsarbeit zu integrieren. Dazu habe es erste Vorgespräche gegeben. Die Prüfung der damit verbundenen Fragen stehe jedoch erst am Anfang. Die Initiative der Unternehmen beruhte auf dem Wunsch, bisherige herstellereigene Strukturen aufzulösen. Die Verbandsarbeit selbst richte sich an dem seit 2009 existierenden und aktualisierten „Leitfaden Kartellrecht im VDA“ aus und sei für alle Mitwirkenden verbindlich, betonte Wissmann. (ampnet/jri)

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