Logo Auto-Medienportal.Net

Fahrraddiebstahl 2016: Versicherer leisten Rekordsumme von 120 Millionen Euro

Werden Fahrraddiebe immer anspruchsvoller? Obwohl die Zahl der versicherten gestohlenen Fahrräder 2015 und im vergangenen Jahr mit rund 200 000 auf demselben Niveau lag, mussten die Hausratversicherer 2016 tiefer in die Tasche greifen: Nach 110 Millionen in 2015 mussten sie 2016 nun 120 Millionen Euro als Entschädigung leisten, 600 Euro pro Fall. 1998 – damals waren sogar 270 000 versicherte Fahrräder gestohlen worden – hatte die Entschädigungssummer noch bei 360 Euro gelegen.

Insgesamt wurden laut Kriminalstatistik im Jahre 2016 rund 332 000 Fahrräder gestohlen, jeden Tag also mehr als 900. Die Statistik spricht also eine deutliche Sprache: Vorsicht und Versicherung lohnen unter diesen Umständen, wenn auch die Zahl der Fahrraddiebstähle im vergangenen Jahr um etwa 3000 zurückgegangen ist. Im Vergleich der Bundesländer auf 100 000 Einwohner gerechnet, gab es in Rheinland-Pfalz mit 6,9 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Brandenburg (- 6,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 6 Prozent). An der Spitze der Statistik stehen erneut Bremen, Hamburg und Berlin,

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meist auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen. Mit einer solchen Klausel kommt der Versicherer für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad beispielsweise abends während eines Kinobesuchs gestohlen wird.

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, es wird der Betrag ausgezahlt der notwendig ist, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50 000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Häufig wird mit Abschluss der Fahrradklausel eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Um unter den Schutz der Versicherung zu fallen, muss das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss gilt deswegen nicht als Diebstahlschutz. Je größer der Zeitaufwand für ein Knacken des Schlosses, dest mehr schreckt es Diebe ab. Hilfreich ist auch der sichtbare Hinweis auf eine Codierug des Rades durch die Polizei.

Was tun, wenn das Fahrrad dennoch gestohlen wurde? Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es, dann Kaufbelege vorlegen zu können. Außerdem sollten Hersteller und Rahmennummer bekannt sein. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich, Fotos zu machen. (ampnet/Sm)

Mehr zum Thema: , , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel

Foto: Auto-Medienportal.Net/GDV

Download: