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VDA zu Emissionsmessungen: Brüssel hat das Augenmaß verloren

Die vorgesehenen Fristen greifen in laufende Produktzyklen ein und nehmen den Automobilherstellern damit jegliche Planbarkeit, erklärte heute der Verband der Automobilindustrie (VDA) zu den Vorschlägen des Technical Committee on Motorvehicles (TCMV) zur konkreten Umsetzung der geplanten Emissionsmessungen für Neuwagen auf der Straße. Es fehle der politische Wille, die Grenzen des Machbaren anzuerkennen, erklärt der VDA. Vielmehr dränge sich der Eindruck auf, die EU-Kommission wolle vor dem Hintergrund der Ereignisse im vergangenen Jahr Handlungsfähigkeit zeigen. Dabei habe sie das Augenmaß verloren.

Nach Ansicht des VDA geht das Committee damit an seinen eigenen Zielen von „besserer Rechtsetzung“ und „mehr Wachstum und Beschäftigung“ vorbei. Der VDA zeigt sich überrascht, dass diese Vorschläge ausgerechnet von der Kommissarin Bieñkowska vorgelegt wurden. Schließlich sei es originäre Aufgabe ihrer Generaldirektion „DG GROW“, Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung zu ergreifen.

Der VDA bezieht sich bei seiner Kritik vor allem auf die Vorgaben für die Werte beim Kaltstart und die Partikelgrenzwerte sowie die geplanten Einführungszeiträume. Die Folgen dieser Entscheidung des TCMV seien weitreichend, weil eine Umrüstung aller Modelle in der laufenden Produktion in der vorgegebenen Zeit nicht möglich ist. Bis zu 500 000 Fahrzeuge deutscher Konzernmarken weniger könnten so in Europa weniger gebaut werden. Ein Einführungszeitraum bis zum September 2019 hätte die Gefahr solch negativer Folgen vermieden. Produktionsausfälle könne niemand wollen, so der VDA. Das schade auch und gerade dem Industriestandort Deutschland. Der VDA: „Hier wäre ein Veto der Bundesregierung nötig gewesen.“

Ab September 2017 gilt für neue Modelle mit direkteinspritzendem Ottomotor der gleiche Partikelgrenzwert wie für Dieselmotoren. Um diesen zu erfüllen, müssen neue Pkw-Typen mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Diese enge Frist von nur neun Monaten vom Beschluss bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellt die Automobilindustrie vor große technische und wirtschaftliche Herausforderungen, die aber – da es sich um neue Fahrzeugtypen handelt – in den meisten Fällen gemeistert werden können. Bereits ein Jahr später, also ab September 2018, sollen die Vorgaben für alle Fahrzeugtypen gelten. Das heißt, alle laufenden Modelle müssen dann mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Das sei zeitlich nicht zu schaffen, unterstreicht der Automobilverband. (ampnet/Sm)


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Abgasuntersuchung.

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Foto: Pro Motor/Volz

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