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EU: Offene Grenzen für Verkehrsstrafen

Den Strafen für Verkehrsdelikte, die Ausländer in einem anderen EU-Land begehen, ist mittlerweile längst nicht mehr so einfach zu entgehen wie ehedem. Das zeigt ein heute von der EU-Kommission veröffentlichter Bericht zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrssünden. Dank neuer Regeln und eines europäischen Austauschsystems sei die Zahl der grenzüberschreitend verfolgten Vergehen – zum Beispiel Tempoüberschreitungen, das Nichtbeachten einer roten Ampel oder Fahren ohne Gurt – in den vergangenen beiden um das Vierfache gestiegen.

Andererseits wird etwa die Hälfte der im EU-Ausland aufgedeckten Verkehrsdelikte noch immer nicht grenzüberschreitend verfolgt.
Neue EU-Vorschriften wirkten sich inzwischen auf die Bekämpfung der im Ausland begangenen Straßenverkehrsdelikte aus. Ein Bericht der EU-Kommission zeigt, dass die Zahl der untersuchten Straftaten, die von Gebietsfremden begangen wurden, in den Mitgliedstaaten zwischen 2013 und 2015 um etwa zwei Millionen angestiegen ist. Bis November 2016 hatten 23 der 28 EU-Mitgliedstaaten die „grenzüberschreitende Durchsetzungsrichtlinie“ umgesetzt . Die Regelung vom 11. März 2015 ermöglicht es den Mitgliedstaaten, mit Hilfe eines elektronischen Informationssystems EU-Fahrer zu identifizieren, die Verkehrsdelikte im Ausland begehen. Darunter fallen besonders die vier „großen Killer“, die für 75 Prozent aller Straßenverkehrstoten verantwortlich sind: zu hohes Tempo, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Missachtung einer roten Ampel und Trunkenheit am Steuer.

Die Auswertung ergab, dass das nach der Richtlinie eingerichtete elektronische Informationssystem einen raschen und sicheren Austausch von Fahrzeugregistrierungsdaten ermöglicht und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeidet. Das System ist jedoch zurzeit noch nicht voll ausgeschöpft. 2015 fiel etwa die Hälfte der festgestellten Straßenverkehrsdelikte von Gebietsfremden unter den Tisch Gleiches gilt für die Durchsetzung der Strafen: Auch dabei wurden 50 Prozent nicht erfolgreich geahndet. Ein Grund ist unter anderem die mangelnde Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc meinte: „Unsere Evaluierung zeigt, dass Verkehrssünder aufgrund des neuen automatischen Informationsaustauschs weniger oft davonkommen mit ihrem gefährlichen Verkehrsverhalten.“ Das sei eine gute Nachricht. Gleichzeitig rief sie jedoch die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten des Austauschsystems besser auszunutzen. Denn trotz der Erfolge gibt es bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten noch viel Potenzial. Immer noch haben nicht alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt und nach wie vor sind fünf Staaten nicht mit dem Austauschsystem verbunden. (ampnet/hrr)

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