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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Planung zum Elbtunnel

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Planung der Elbquerung (niedersächsischer Teil des A-20-Projektes) bestätigt. Die noch anhängigen Klagen des BUND und eines Windparkbetreibers wurden abgewiesen. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies nahm die Entscheidung des Gerichts heute ,,hoch erfreut" zur Kenntnis. Der Gesamtablauf der Planung für die Küstenautobahn A 20 werde „in keiner Weise verzögert“ werde. Bei optimalem Verlauf rechnet Lies mit einem Baubeginn des Tunnels im Jahr 2021.

Für den ersten Bauabschnitt der A 20-Trasse im Westen zwischen der A 28 und der A 29 liegt Baurecht voraussichtlich Anfang 2018 vor. Dann kann dort mit dem Bau begonnen werden. (ampnet/Sm)

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