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Ratgeber: Versicherungswechsel

Bis 30. November haben Autofahrer die Möglichkeit ihre Autoversicherung zu wechseln. Dabei gilt, dass billiger nicht immer gut ist, erklärt der ADAC. Zuerst sollten die Leistungen verglichen werden, denn die Unterschiede sind hier groß.

Ein wichtiger Punkt ist die Deckungssumme. Diese sollte nach Empfehlung des ADAC bei 100 Millionen Euro liegen. Hinzukommt die freie Werkstattwahl, damit Autofahrer frei entscheiden können, wo ihr Fahrzeug repariert wird. Bei Werkstattbindung muss in einer Werkstatt repariert werden, mit der die Versicherung zusammenarbeitet. Sonst besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht oder nur teilweise übernommen wird. Bei Leasing-Autos ist oft im Vertrag geregelt, was im Schadenfall zu tun ist.

Sinnvoll ist laut ADAC auch der Rabattschutz, der bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung bewahrt. Zudem fallen Rückstufungen bei sehr günstigen Tarifen oft deutlich schlechter aus als marktüblich.

Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate umfassen. Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.

Auch der Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit – das heißt volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer, z.B. durch Kinder abgelenkt, einen Unfall verursacht, ist ein sinnvoller Passus. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.

Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland entstehen, sollten mitversichert sein.

Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also sollte vorher geprüft werden, ob solche vorliegen.

Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.

Der alte Vertrag sollte erst gekündigt werden, wenn der neue abgeschlossen ist, denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen. Deshalb ist es ratsam, vor einem Wechsel zu prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im gewünschten Umfang akzeptiert.

Der Wechsel der Kfz-Police ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November 2016 bei der Versicherung eingehen. (ampnet/nic)

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