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Ratgeber: Mit Dachbox und Fahrradträger in den Urlaub

Gefahrenmeldungen aus dem Verkehrsfunk über auf der Autobahn liegende Dachboxen und Fahrradträger häufen sich in der Ferienzeit. Gerissene Spanngurte und Verlust von Fahrrädern, Surfbrettern und Dachboxen sind häufig Folgen von Bequemlichkeit oder schlichtem Unwissen. Vielen Verkehrsteilnehmern fehlt es an der Vorstellungskraft, welchen Belastungen das Ladegut am Auto durch Fahrtwind, Brems- und Lenkmanöver ausgesetzt ist, warnt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ).

Um Dachboxen und Fahrradträger sicher zu befestigen, werden in der Regel speziell auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmten Grundträger benötigt, denn nur dieser kann an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Auto sicher montiert werden. Nicht zuletzt dienen die individuellen Konstruktionen dazu, um Lack- und Blechschäden am Fahrzeug selbst zu vermeiden. Auch für die vermeintlich universellen Systeme zur Befestigung an einer Anhängekupplung gelten Einschränkungen, betont die GTÜ.

Systeme für die Anhängekupplung müssen ein zusätzliches Kennzeichen tragen und die zulässige Stützlast der Anhängekupplung darf nicht überschritten werden. Für Kupplungen aus Aluminium sind spezielle Träger notwendig. Die meisten hochwertigen Trägersysteme sind überdies mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht ausgerüstet, die über die Steckdose der Anhängekupplung angeschlossen werden. Diese Extra-Beleuchtung ist Pflicht, wenn die fahrzeugeigenen Vorrichtungen durch den Träger oder dessen Ladung nicht mehr gut zu sehen sind.

Zudem sollten keine Träger und kein Zubehör ohne Prüfkennzeichnung (z.B.: GS-Siegel) benutzt werden. Sichere Spanngurte, mit denen beispielsweise Surfboards oder Boote auf dem Dachträger verzurrt werden, sind häufig ebenfalls mit „GS“ gekennzeichnet und tragen einen Aufnäher, der die Zurrkraft des Gurts in daN (= Dekanewton, entspricht der maximalen Zugkraft in Kilogramm) angibt. Die Beachtung dieser Normen enthebt den Autofahrer allerdings nicht seiner ganz persönlichen Verpflichtung, die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. So sieht es die Straßenverkehrsordung vor.

Selbstverständlich darf das Auto für den Urlaub nicht überladen werden. Die mögliche Zuladung lässt sich zwar aus den Angaben im Fahrzeugschein als Differenz aus dem Gesamtgewicht und dem Leergewicht errechnen. Die GTÜ weist aber darauf hin, dass die maximal zulässige Dachlast für Pkw nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die findet sich vielmehr in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp im Normalfall zwischen 50 und 100 Kilogramm. Dort steht in der Regel auch die zulässige Stützlast für die Anhängekupplung (meist in ähnlicher Größenordnung). Die Stützlast findet sich bei nachgerüsteten Kupplungen auch in den dazugehörigen Zulassungspapieren.

Vermeintlich am großzügigsten lässt es sich bei Fahrradträgern an der Heckklappe rechnen, denn dort begrenzt die relativ hohe zulässige Achslast an der Hinterachse die Zuladung. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist.

Selbst wenn in der Bedienungsanleitung der Träger nicht eigens darauf hingewiesen wird, sollte mit Dachgepäck möglichst nicht die Autobahnrichtgeschwindigkeit von Tempo 130 überschreiten werden. Die Trägersysteme sollten nur mit geeignetem Werkzeug montiert werden. Zu achetn ist auch auf möglicherweise vorgeschriebenen Anzugsdrehmomente des Herstellers beim Zusammenbau und der Anbringung am Fahrzeug.

Zurrgurte dürfen niemals über scharfe Kanten gespannt werden, und vor deren Verwendung iat darauf achten, dass sie keine Risse oder Schnitte aufweisen und auch sonst völlig unversehrt sind. Besonders geeignet sind Gurte mit Ratschen, die sich zuverlässig und dauerhaft stramm spannen lassen.

Bei Rädträgern ist darauf zu achten, dass die Befestigungsteile für den Fahrradrahmen wirklich formschlüssig anliegen, damit der Träger auch tatsächlich fest sitzt. Bei der Verwendung von Dachboxen muss die maximal erlaubte Dachlast für das Fahrzeug unddie maximale Beladung für die Box eingehalten werden. Für ein optimales Fahrverhalten ist sie am besten mittig zu montieren. Das Gepäck in der Box sollte ebenfalls an den dafür vorgesehenen Ösen verzurrt werden, damit es während der Fahrt nicht verrutschen kann.

Unterwegs muss regelmäßig überprüft werden, dass der Träger und die Ladung noch fest verzurrt sind. Grundsätzlich sollten alle vorgesehenen Schlösser vor dem Start abgesperrt werden, nicht nur, um unbeabsichtigtes Öffnen während der Fahrt zu verhindern, sondern auch, um Dieben das Handwerk zu erschweren. Auch beim Parken sollte die Ladung nicht vergessen werden, da es sonst beim Einfahren in Tiefgaragen und beim Rückwärtsparken ausgesprochen teuer werden kann. (ampnet/nic)

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Fahrzeug mit Dachbox und Fahrradträger.

Fahrzeug mit Dachbox und Fahrradträger.

Foto: Tschovikov/GTÜ

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