Logo Auto-Medienportal.Net

Verfassungsrichter gegen verdachtsunabhängige Videoüberwachung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich gegen der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis ausgesprochen. Die generelle Filmaufzeichnung zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandssündern ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung und ohne konkreten Verdacht verletzen das Recht der Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung, stellten die Richter fest.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass es sich beim Videomitschnitt des Verkehrsgeschehens ohne vorherige Auswahl verdächtiger Fahrzeuge um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung handelt, wenn die Bilder zur Identifizierung von Verkehrssündern herangezogen werden. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte bedürfe einer klaren gesetzlichen Grundlage. Und diese fehlte im konkreten Fall, denn Basis für die Videoaufzeichnung war kein Gesetz, sondern lediglich ein Erlass, also eine verwaltungsinterne Anweisung. Der Videofilm unterliegt damit einem Beweisverwertungsverbot im Bußgeldverfahren.

Bei einer kontinuierlichen Videoüberwachung stehen alle Autofahrer unter Generalverdacht, während bei den üblichen Radarmessungen vorab die Elektronik ermittelt, ob ein Verstoß vorliegt und erst dann Fahrer und Kennzeichen feststellt. Auch bei Messungen mit mobilen Videofahrzeugen der Polizei wird zunächst eine Vorauswahl verdächtiger Fahrzeuge getroffen.

Im vorliegenden Fall hat das Bundesverfassungsgericht das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das zuständige Amtsgericht zurückverwiesen. Dort müssen nun die verfassungsrechtlichen Bedenken neu geprüft werden. (ampnet)

Teile diesen Artikel: