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Kinder nicht zu früh mit dem Fahrrad zur Schule schicken

Rund ein Viertel aller 2014 im Straßenverkehr verunglückten Kinder unter neun Jahren waren Radfahrer. Der ADAC empfiehlt, Kinder erst nach der schulischen Fahrradprüfung in der 3. oder 4. Klasse mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Denn vor allem jüngere Kinder haben Schwierigkeiten, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Zum einen sind die körperlichen Voraussetzungen wie Seh- und Hörvermögen eingeschränkt. Zum anderen fällt es ihnen schwer, Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Auch ist ihre Reaktionszeit länger. Kinder lernen frühestens mit acht Jahren, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. Erst dann können sie Fahrtrichtung und Umfeld im Blick haben.

Das ist auch der Grund, warum Kinder bis zum Alter von acht Jahren mit dem Rad den Gehweg benutzen müssen. Zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Straße fahren. Erst danach sind sie verpflichtet, auf der Straße zu radeln.

Mit der Verkehrsinitiative 2016 „Für einen sicheren Schulweg!“ will der ADAC in diesem Jahr einen Beitrag leisten, die Unfallzahlen bei Kindern zu senken. Ziel der Initiative ist es, Eltern und Kinder über die besonderen Risiken im Straßenverkehr zu informieren. (ampnet/nic)

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Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

Kinder mit dem Fahrrad unterwegs.

Foto: ADAC

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Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.

Kinder müssen bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren.

Foto: ADAC

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