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Auch in der närrischen Zeit nur nüchtern ans Steuer

In der närrischen Zeit kontrolliert die Polizei bedeutend häufiger als sonst Alkohol-Sünder am Steuer. Wer mit 0,3 Promille ertappt wird, kann damit schon eine Straftat begehen, wenn etwa durch ein alkoholbedingtes Schlangenlinienfahren die Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, warnt der ADAC. Der Führerschein muss dann für mindestens sechs Monate abgegeben werden; hinzukommen eine Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg.

Bei 0,5 bis 1,09 Promille ist mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen und das auch, wenn der Fahrer nicht durch unsicheres Fahren aufgefallen war. Er wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Wer schon einmal von der Polizei wegen Alkohol am Steuer erwischt wurde, bekommt als Wiederholungstäter nicht nur doppelte Geldbuße und drei Monate Fahrverbot, sondern muss zudem zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Eine Fahrt mit 1,1 Promille wird in jedem Fall als Straftat bewertet, da hier immer eine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob der Fahrer auffällig geworden ist. Die Geldstrafe beträgt ein bis zwei Monatsgehälter (30 bis 60 Tagessätze). Den Führerschein ist der Fahrer für mindestens sechs Monate los, und es gibt drei Punkte in Flensburg. Ob man bereits ab diesem Wert oder erst ab 1,6 Promille zur MPU muss, bevor nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, hängt von den näheren Umständen ab.

Radfahrer, die mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine echte Straftat und bekommen neben einer Geldstrafe von meist einem Monatsgehalt zwei Punkte in Flensburg. Außerdem ist die MPU Pflicht. Wer hier durchfällt, verliert die Fahrerlaubnis. Die Behörde kann das Radfahren sogar verbieten, wenn Wiederholungsgefahr attestiert wird.

Eine Promille-Grenze für Fußgänger gibt es nicht. Betrunkene Fußgänger, die einen Verkehrsunfall verursachen, müssen aber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und für einen Schaden haften, betont der ADAC.

Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. (ampnet/nic)

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Polizeikontrolle.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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