Logo Auto-Medienportal.Net

ADAC fordert einheitliche MPU-Grenzwerte

Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wird und dabei mehr als 1,6 Promille hat, kommt um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht herum. Unterhalb dieses Grenzwertes wird eine MPU dann angeordnet, wenn die Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, etwa bei morgendlichen Alkoholfahrten oder bei Restalkohol mit Werten von mehr als 1,1 Promille.

In mehreren Bundesländern sind mittlerweile die Verwaltungsgerichte der Auffassung, dass jede gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt auf Alkoholmissbrauch beruht. Dies hat zur Folge, dass in Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein seit etwa zwei Jahren die entzogene Fahrerlaubnis grundsätzlich erst nach einer bestandenen MPU wieder erteilt wird. Andere Bundesländer halten hingegen am bisherigen Verfahren fest.

Der ADAC ist der Meinung, dass diese unterschiedliche Handhabung zu Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlungen und Vorbereitungsschwierigkeiten der Alkoholsünder führe. Der Automobilclub fordert den Gesetzgeber auf, die bestehenden Unklarheiten in der Fahrerlaubnisverordnung zu beseitigen und dabei auch den aktuellen Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen. Nur wenn Einigkeit darüber herrsche, ab welchem Promillewert auch nach Verstreichen der Sperrfrist Zweifel an der Fahreignung des Alkoholsünders bestehen, könne auch eine Diskussion darüber geführt werden, welchen Beitrag die Einführung von Wegfahrsperren für die Verkehrssicherheit leisten kann. (ampnet/nic)

Mehr zum Thema: , , ,

Teile diesen Artikel:

Bilder zum Artikel
Alkoholtestgerät.

Alkoholtestgerät.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

Download: