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Kommentar: Abmahnverein mit Umweltschutz-Mäntelchen?

„Krawallhilfe“ nannte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) kürzlich die Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Aber es hat nicht immer der recht, der am lautesten Krawall schlägt“, schlussfolgerte das Blatt. Und Heise online aus dem Heise-Zeitschriftenverlag in Hannover bezeichnete Jürgen Resch gleichzeitig als einen „Querulanten im Wortsinn, also jemand, der deutsche Gerichte belastet, damit es ein Verfahren gibt, denn gibt es ein Verfahren, gibt es meistens auch eine Nachricht in der Presse“. Wohl wahr. Denn die nicht-staatliche Organisation und deren Chef Jürgen Resch lassen keine Gelegenheit aus, kräftig auf den Putz zu hauen, Behauptungen aus der Luft zu greifen oder Tests nach eigenem Gutdünken zurecht zu biegen, wann auch immer ihnen irgendetwas in punkto Umwelt gegen den Strich geht. In vielen Fällen profitieren die Kasse des Vereins und ein Rechtsanwalt aus Berlin davon.

Da untersuchten sie zum Beispiel jüngst die Abgase eines alten Opel Zafira in der Schweiz mit dem zu erwartenden Ergebnis, dass dessen Emissionen über den erlaubten Grenzwerten lagen. Danach behaupteten sie lauthals ohne Beweise in der Hand, Opel würde ebenso wie Volkswagen den CO2-Ausstoß manipulieren. Das habe schließlich die Abgas-Prüfstelle der Fachhochschule Bern (AFHB) ermittelt. Die wiederum distanzierte sich umgehend von der DUH-Unterstellung. „Die Fakten könnten aus unterschiedlichen Gründen verzerrt, unvollständig oder tendenziös sein“, schrieb Fachhochschul-Chef Professor Jan Czerwinski. Das Testprogramm sei schließlich von der Deutschen Umwelthilfe selbst geleitet worden, nicht von der AFHB.

Jetzt macht die DUH erneut Radau: Diesmal reichte sie vor Gericht gegen Köln, Bonn, Aachen, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Frankfurt am Main und Stuttgart Klage wegen angeblicher Überschreitung der Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung durch Autoabgase in den jeweiligen Innenstädten ein. Außerdem strengte sie Vollstreckungsverfahren gegen das bayerische und das hessische Umweltministerium an, weil Darmstadt, München und Wiesbaden, die bereits gegen die DUH wegen zu hoher Luftqualitätswerte vor dem Kadi verloren hatten, ihre Umweltschutzpläne trotzdem bisher nicht entsprechend geändert hätten. Es handele sich, so hieß es, um „die bisher höchste Klagewelle für saubere Luft in Deutschland“.

„Saubere Luft werden wir auf dem Gerichtsweg einklagen", verkündete Jürgen Resch selbstherrlich. „Nachdem die Bundesregierung darauf verzichtet, gegenüber den Autokonzernen die Einhaltung der geltenden Abgas-Grenzwerte für Diesel-Pkw durchzusetzen, haben Diesel-Fahrzeuge ihre Zukunft verspielt“, kritisierte er wenige Tage danach, als Greenpeace eine drastische Erhöhung der Steuer für Dieseltreibstoff forderte. Dabei kehrte er nicht nur die Tatsachen unter den Teppich, dass Benziner mehr Kohlendioxid als moderne Dieseltriebwerke in die Luft blasen und Heizungen mit Öl das Ihre zur Luftverschmutzung beitragen. Außerdem war ihm durch die Lappen gegangen, dass die angeklagten Städte bis auf Aachen samt und sonders an viel befahrenen Wasserstraßen liegen, wo die Motoren der Binnenschiffe nicht gerade reinen Sauerstoff emittieren. Nach bewährter DUH-Strategie schob er auch gleich eine Statistik hinterher, deren Grundlagen unbekannt sind und deren Wahrheitsgehalt niemand überprüfen kann: Jährlich käme es in Deutschland zu etwa 10 000 bis 19 000 „vorzeitigen“ Todesfällen aufgrund von Feinstaub- und Stickoxidemissionen aus Dieselfahrzeugen.

Stellt sich die Frage, wer die Lorbeeren aus dem fortwährenden Krawall erntet. Die Antwort liegt auf der Hand. Da ist einmal der Rechtsanwalt Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger in Berlin, der die DUH seit zehn Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt. Bei jeweils mindestens fünfstelligen Streitwertbeträgen vor Gericht kommt für ihn ein nettes Sümmchen an Honorar zusammen. Außerdem dürfte er auch nennenswert an Abmahngebühren einstreichen. Immerhin mahnt die DUH in großem Umfang Autohändler kostenpflichtig ab, die sich in Verkaufsanzeigen nicht peinlichst an die Energiekennzeichnungsvorschriften halten.

Darüber hinaus steckt auch ein Betrag in Millionenhöhe daraus in den jährlichen Einnahmen der DUH. Im aktuellen Jahresbericht 2014 erklärt der Verein seine Finanzierung wörtlich unter anderem mit „Einnahmen des Verbraucherschutzes, die zum größten Teil aus der Kontrolle von Unternehmen stammen, die gegen die Regeln der Energieverbrauchskennzeichnung verstoßen haben. Zuwendungen von Justizbehörden, sogenannte Bußgelder, tragen ebenso zu den Einnahmen bei“.

Die neuerliche Belästigung der Gerichte deutet darauf hin, dass die Deutsche Umwelthilfe kurz vor Jahresschluss die Kasse noch einmal so richtig klingeln lassen möchte. (ampnet/hrr)

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Hans-Robert Richarz.

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