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Ratgeber: Autoversicherungen vergleichen

Zum Jahresschluss enden die Versicherungsverträge über Kraftfahrzeuge. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Monat läuft Ende November ab. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) macht darauf aufmerksam, dass ein regulärer Wechsel der Versicherung bis Ende November möglich ist.

Der Autoclub rät, den Wechsel gut vorzubereiten. Vergleichsangebote sind online mittlerweile gut einzuholen. Wer neben günstigen Prämien auch den persönlichen Kontakt bei Änderungen der Versicherungsobjekte und im Schadenfall schätzt, kann Adressen örtlicher oder regionaler Agenten oder Agenturen des jeweiligen Versicherers heraussuchen. Gerade im Schadenfall kann ein persönlicher Kontakt nützlich sein. Die Abwicklung von Schäden online oder telefonisch, lediglich mit schriftlichem Einreichen von Unterlagen, kann durchaus mühsam sein. Auch sollte vor einer Kündigung ein neuer Versicherer bereits gefunden sein. Nur eine Haftpflichtversicherung muss jeden Kunden akzeptieren. Den Abschluss von Kaskoversicherungen kann ein Versicherer ablehnen.

Der Vergleich verschiedener Angebote kann mit dem eigenen Versicherer beginnen, indem über die Internetformulare Angebote als „Neukunde“ erfragt werden. Nicht selten errechnet sich so ein günstigerer Tarif als der bestehende. Die Prämienhöhe wird durch Typ- und Regionalklasse des Fahrzeuges sowie Schadenfreiheitsklasse und -rabatt des Versicherungsnehmers bestimmt. Typklasse bezieht sich dabei auf das Unfallrisiko des konkreten Fahrzeugmodells. Die Schadenhäufung von Region und Zulassungsbezirk wird in der Regionalklasse zusammengefasst. Schadenfreiheitsklasse und -rabatt sind, bezogen auf den einzelnen Versicherungsnehmer, die Anzahl der Jahre, in der er ein bestehendes Versicherungsverhältnis innehatte und die jährlichen Abschläge auf eine volle Prämie (100 Prozent) für jedes schadenfreie Jahr - sowohl in der Haftpflicht als auch in der Vollkasko.

Einfluss auf zu zahlende Prämien haben Selbstbehalte, die sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko angeboten werden. 150 Euro in der Teil- und 300 Euro in der Vollkasko sind Standard. Der AvD empfiehlt hier besonders genau zu vergleichen, da die Prämienunterschiede zwischen Verträgen mit und ohne Selbstbehalt zum Teil unterhalb der im Schadenfall nicht zu erstattenden Selbstbehalte liegen.

Jeder Versicherer macht im Rahmen sog. „weicher Tarifmerkmale“ Angebote, die ebenfalls Einfluss auf die Prämienhöhe haben. Dazu gehört z. B. die Werkstattbindung des Versicherungsnehmers bei Kaskoschäden. Der Kunde ist dann verpflichtet, in einer Partnerwerkstatt des Versicherers die Reparaturen vornehmen zu lassen. Aber auch Nachlässe für das regelmäßige Unterstellen in einer Garage oder für Nutzung des Wagens als Einzelfahrer oder für Einhaltung maximaler Fahrleistungen pro Jahr können helfen Geld zu sparen.

Der AvD macht darauf aufmerksam, dass die Versicherung eines Neuwagens ebenfalls zu einer günstigen Prämie führen kann. Versicherer bieten auch bei Neuwagen im Bereich der Kasko für einen bestimmten Zeitraum bei selbstverschuldetem Totalschaden eine Neuwertentschädigung an. Ohne eine solche Vereinbarung wird lediglich der Zeitwert erstattet. Das ist besonders bei finanzierten Fahrzeuge wichtig, da im Falle des Totalschadens wegen der vom Versicherungsnehmer zusätzlich zu zahlenden Kreditkosten Deckungslücken entstehen können.

Der AvD weist darauf hin, dass ein Wechsel des Versicherungsvertrages bei regelmäßiger kalenderjährlicher Laufzeit bis zum 30. November erfolgen muss – immer schriftlich in Form eines Einschreibens mit Rückschein. Zu einem späteren Termin kann man nur noch kündigen, wenn der Versicherer für das kommende Jahr die Prämie erhöht. Allerdings nur, wenn sich an den Leistungen nichts geändert hat und kein Schadenfall der Grund für die Erhöhung ist. (ampnet/nic)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/AvD

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