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Ratgeber: Der richtige Kindersitz

Von allen Kindern unter sechs Jahren, die im vergangenen Jahr im Straßenverkehr verunglückten, 63 Prozent (3581) im Pkw befördert. Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kinder grundsätzlich bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in Kraftfahrzeugen mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden müssen. Die Rückhaltesysteme müssen bestimmten Vorschriften entsprechen und amtlich genehmigt sein, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Eltern stehen beim Kauf eines Kindersitzes vor der Frage, welches Rückhaltesystem für ihr Kind geeignet ist. Die meisten geben dabei das Alter ihres Kindes als Orientierungspunkt an, wenn sie sich beraten lassen. Das Alter ist aber weniger maßgebend als das Gewicht und die Größe des Kindes. Wenn ein Kind für einen Kindersitz zu groß oder zu klein ist, wenn es zu schwer oder zu leicht ist, ist kein optimaler Schutz gewährleistet.

Die Gruppe 0 geht von der Geburt bis zehn Kilogramm. Damit sind also Kinderrückhaltesysteme für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von ungefähr neun Monaten gemeint. Bei der Gruppe 0+ erstreckt sich der Bereich von der Geburt bis 13 Kilogramm, das heißt bis zu einem Alter von 15 Monaten.

Für Babys sollten aus Sicherheitsgründen nur Systeme benutzt werden, die entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden – so genannte Reboard-Systeme. Sie haben den Vorteil, dass im Falle eines Frontalaufpralls die auf das Baby einwirkenden Kräfte auf den gesamten Rücken verteilt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wirken aufgrund des verhältnismäßig großen Kindskopfes enorme Streckkräfte auf die Halswirbelsäule mit entsprechend großer Verletzungsgefahr von Wirbelsäule und Rückenmark.

Die Gruppe 1 betrifft das Gewicht von neun bis 18 Kilogramm, hier handelt es sich um Kinder von neun Monaten bis ungefähr vier Jahren. Auch in dieser Gruppe gibt es rückwärtsgerichtete Kindersitze, die grundsätzlich vorzuziehen sind. Eine weitere Möglichkeit ist der Transport durch in Fahrtrichtung montierte Kindersitze mit Fangkörper. Im Falle einer Kollision hält der am Sitz montierte kleine Tisch das Kind zurück, die einwirkenden Kräfte werden großflächig verteilt. Zudem gibt es Modelle mit Fünf-Punkt-Gurt. Diese „Hosenträger“-Systeme verfügen über ein eigenes Gurtsystem, das bei einem Aufprall den Oberkörper zurückhält – allerdings können hohe Belastungen an der Halswirbelsäule auftreten.

Die Gruppe 2 und 3 ist geeignet für ein Gewicht zwischen 15 und 36 Kilogramm, also für Kinder von vier bis zwölf 12 Jahren. In diesen Gruppen gibt es immer mehr übergreifende Sitzerhöhungen, die alle in Fahrtrichtung befestigt werden und über eine höhenverstellbare Rückenstütze verfügen. Eine integrierte seitliche Absicherung ist empfehlenswert, ebenso wie eine Kopfstütze, denn Sitzerhöhungen ohne diese bieten dem Kind bei einem Seitenaufprall keinerlei Schutz. Die Sicherung erfolgt ausschließlich über den im Fahrzeug vorhandenen Drei-Punkt-Gurt. (ampnet/nic)

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