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Urteil: Abbieger haftet trotz falscher Fahrtrichtung des Radfahrers

Ein abbiegender Autofahrer haftet vollkommen für einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer auch dann, wenn dieser den Radweg entgegen der Fahrtrichtung fährt. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az. 4 U 69/14).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fuhr eine Frau auf einem Radweg entgegen der Fahrtrichtung. Ein Lkw, der rückwärts in eine Hofeinfahrt einbiegen wollte, übersah die Radfahrerin. Daraufhin kam es zum Zusammenstoß und die Frau wurde von ihrem Fahrrad geschleudert. Obwohl sie einen Helm trug, erlitt sie einen Schädelbasisbruch. Sie verlangte deshalb Schadenersatz für alle entstandenen und zukünftigen Schäden ihres Sturzes. Der Lkw-Fahrer weigerte sich allerdings, schließlich sei die Frau entgegen der Fahrtrichtung unterwegs gewesen.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken erklärte die Ansprüche der Klägerin für berechtigt. Es sei nicht von Bedeutung sei, dass die Frau entgegen der Fahrtrichtung unterwegs gewesen war. Der Lkw-Fahrer habe in dieser Situation sich nicht daran gehalten als Abbieger allen anderen Richtung Vorfahrt zu gewähren. Er hätte sich nötigenfalls einweisen lassen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Er muss deswegen sämtliche Kosten des Unfalls übernehmen. (ampnet/nic)

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