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Urteil: Versicherung kann sich nicht auf Marderbiss berufen

Gerät ein Auto von selbst in Brand, haftet die Versicherung des Fahrzeughalters für dabei entstandene Schäden. Eine unklare Ursache und ein theoretisch möglicher Marderbiss befreien die Versicherung nicht davon, den Schaden zu bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil entschieden (Az. 9 W 3/15).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz direkt neben dem Wagen seines Sohnes abgestellt. Im Fahrzeug des Vaters brach ein Feuer aus, das sich auch auf das Auto seines Sohnes ausbreitete. Dieser wollte den Schaden von der Versicherung seines Vaters ersetzt bekommen. Die weigerte sich jedoch, da die Brandursache unklar sei. Der Versicherungsschutz decke Schäden durch technische Defekte ab. Es sei aber nicht sicher, dass ein solcher für das Feuer verantwortlich war. Beispielsweise käme auch ein Kurzschluss nach einem Marderbiss infrage. Der Sohn wollte davon nichts hören, schließlich hätte sein Vater einen Marderschreck an seinem Auto installiert. Er reichte Klage gegen die Versicherung ein.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Sohn Recht. Aus dem Polizeibericht gehe hervor, dass ein technischer Defekt als Ursache sehr wahrscheinlich sei. Für einen Marderbiss gebe es dagegen keine konkreten Anhaltspunkte. Allerdings sei das auch nebensächlich, denn selbst wenn ein angeknabbertes Kabel elektrischen Funkenflug und damit das Feuer verursacht hätte, sei das ein technischer Defekt. Nicht der Marder zündet das Feuer an, sondern die Elektrokabel des Autos, stellten die Richter klar. Der Einwand der Versicherung sei daher hinfällig. Sie muss für den Schaden aufkommen. (ampmnet/jri)

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