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Urteil: Keine Strafe für iPod am Steuer

Geräte, mit denen man nicht oder nur über eine Internetverbindung telefonieren kann, fallen im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht unter den Begriff des Mobiltelefons hat das Amtsgericht Waldbröl (Az. 44 OWI-225) entschieden. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde einem Mann vorgeworfen, während der Autofahrt sein Handy benutzt zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät gar nicht um ein Telefon, sondern um einen iPod, also einen MP3-Player, gehandelt hatte. Der Fahrer hatte diesen zwar beim Fahren in der Hand gehalten, aber nicht damit telefoniert, was ja auch überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Er war deshalb nicht bereit, die auferlegte Strafe zu bezahlen und leitete rechtliche Schritte ein.

Das Amtsgericht Waldbröl gab dem Fahrer Recht, da es sich bei einem iPod nicht um ein Mobiltelefon im Sinne des Gesetzes handelt. Mit einem iPod kann, wenn überhaupt, nur über eine Internetverbindung telefoniert werden. Demnach liege hier auch kein Gesetzesverstoß vor. (ampnet/nic)

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