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Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort

Zur Ersten Hilfe bei einem Unfall ist per Gesetz jeder verpflichtet. Dennoch entziehen sich viele Verkehrsteilnehmer der Verantwortung, obwohl empfindliche Strafen drohen. Ursache ist häufig Unwissenheit über die erforderlichen Hilfsmaßnahmen und die Angst, möglicherweise das Falsche zu tun. das ist auch einer der Gründe, warum „Gaffer“ langsam an einem Unfallort vorbeifahren, ohne Verletzten zu helfen. Das kann gegebenenfalls mehrere Tausend Euro an Strafe bis zu Haft einbringen.

Die erste wichtige Maßnahme sollte immer im Absichern des Unfallorts bestehen. Das heißt: Das eigene Fahrzeug mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand abstellen, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und den nachfolgenden Verkehr mit einem Warndreieck auf den Unfall aufmerksam machen. So werden alle Beteiligten, auch die Helfer, vor einem möglichen Folgeunfall geschützt. Erst dann gilt die Aufmerksamkeit den Unfallopfern, die zunächst aus dem direkten Gefahrenbereich geschafft werden sollten. Verletzten leistet man gegebenenfalls Erste Hilfe oder man setzt einen Notruf ab, wenn es erforderlich scheint bzw. man sich selbst überfordert fühlt.

Wer meint, den Anforderungen am Unfallort nicht gewachsen zu sein, sollte andere Helfer hinzuziehen, empfehlen Rettungsexperten. Dies halten sie auch unter dem Aspekt für sinnvoll, dass man sich die erforderlichen Maßnahmen zu mehreren besser aufteilen und so effektiver helfen kann. Entscheidend sei, dass überhaupt etwas zur Hilfe der Betroffenen unternommen wird, betonen sie.

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Ersten Hilfe lässt das Gesetz nahezu nicht zu. Es verlangt von Unfallzeugen vielmehr, alles zu tun, was ihnen an Rettungsmaßnahmen zumutbar ist, also ohne Gefahr für die eigene Gesundheit und das eigene Leben möglich. Konkret bedeutet das: Einen Notruf abzusetzen sollte eigentlich immer machbar sein. Darüber hinaus ist es ratsam – ganz abgesehen von dem moralischen Gebot –, die eigene Hilfe zumindest anzubieten. Damit beugt man auch einem möglichen Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung vor.

Und wen allein schon der Gedanke an einen Unfall und die dann erforderlichen Hilfsmaßnahmen verunsichert, dem kann eine Auffrischung seiner Erste-Hilfe-Kenntnisse nur guttun –im eigenen und im Interesse anderer. (ampnet/jri)

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Verkehrsunfall.

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Foto: Auto-Medienportal.Net/Riedel

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