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DVW rät auch von Freisprecheinrichtungen ab

Eine ungewöhnliche Einstellung zur Nutzung von Mobiltelefonen im Auto zeigt die Deutsche Verkehrswacht (DVW). In einer Pressemiteilung zu guten Vorsätzen für das neue Jahr rät der 1924 gegründete Verein auch von Freisprechanlagen ab. Sie würden beim Telefonieren während der Fahrt genauso stark ablenken wie ein Gespräch mit dem Hörer am Ohr, heißt es zur Begründung. Die DVW empfiehlt Autofahrern daher, das Handy während der Fahrt in den Flugmodus zu setzen, um die potentielle Ablenkung zu vermeiden, oder den Beifahrer zu bitten, das Gerät zu bedienen. Wer einen Anruf nicht abwarten kann, dem rät die DVW, bei nächster Gelegenheit anzuhalten, den Motor abzustellen und dann in Ruhe zu telefonieren.

„Wer bei 50 km/h nur fünf Sekunden auf sein Handy schaut, legt 70 Meter zurück, in denen er unaufmerksam ist. Allein diese Zahlenspielerei sollte Grund genug sein, die eigene Handynutzung kritisch zu hinterfragen“, erläutert Prof. Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und Bundesminister a.D. Bei einem Unfall – ganz gleich ob verschuldet oder unverschuldet – könne die Handynutzung als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden; mit entsprechenden Kürzungen beim Schadenausgleich.

Jegliche Nutzung eines Handys während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer sein Mobiltelefon im Auto nur kurz in die Hand nimmt, um es weiterzureichen, verstößt hingegen nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat kürzlich das Oberlanbdesgericht in Köln in einem Urteil klargestellt. In dem Fall hatte eine Autofahrerin während der Fahrt das klingelnde Mobiltelefon gegriffen und – ohne auf das Display zu schauen – ihrem Beifahrer übergeben. Das Weglegen bzw. Weiterreichen sei hier genauso zu bewerten wie bei jedem anderen Gegenstand, der im Auto gegriffen werde, betonten die Richter. Hätte die Frau das Handy hingegen in die Hand genommen, um den Anruf wegzudrücken, hätte sie das Telefon benutzt und eine Ordnungswidrigkeit begangen. (ampnet/jri)

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