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Pkw-Maut: Ordnungsruf aus Brüssel

An dieser Dame, die eigener Aussage zufolge in der Lage ist, mit nackten Füßen über glühende Kohlen zu laufen, könnte sich Verkehrsminister Alexander Dobrindt womöglich die Zähne ausbeißen. Just zwei Tage, bevor sich die Ministerrunde in Berlin mit dem Gesetzentwurf des Bayern zur sogenannten „Infrastrukturabgabe“ sowie mit dem Entwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für Reduzierungen bei der Kfz-Steuer für Inländer befassen wollte, ließ EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc den deutschen Hardcore-Mautverfechter per Post wissen, dass auch die nachgebesserte Version der deutschen Pkw-Maut unvereinbar mit dem EU-Recht sei.

„Kommissarin Violeta Bulc hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am 24. November getroffen und ihre Haltung erläutert. Die Kommission unterstützt den Grundsatz, dass die Nutzer für die Straßen zahlen, auf denen sie fahren. Es darf jedoch keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geben. Alle Fahrer, deutsche und ausländische, müssen gleich behandelt werden. Dies ist ein Grundprinzip der EU-Verträge, darüber wird nicht verhandelt“, erklärte Kommissionssprecher Jakub Adamowicz am Montag. „Im Einklang mit dem Grundsatz einer guten Zusammenarbeit hat Kommissarin Bulc dem Bundesminister Alexander Dobrindt ihre Bedenken mitgeteilt. Die Kommission wird diesen Prozess weiterhin beobachten und als Hüterin der Verträge das Gesetz bewerten, sobald es angenommen wurde“, heißt es weiter.

Ins gleiche Horn hatte schon der Bulc-Vorgänger Siim Kallas noch kurz vor Ende seiner Amtszeit im Oktober gestoßen und die Position der EU-Kommission bekräftigt. Dabei hatte er noch einmal darauf hingewiesen, dass zwar die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob sie Gebühren für alle Straßennutzer einführen und die Höhe der Kraftfahrzeugsteuern festlegen, aber beide Maßnahmen sollten nicht miteinander verbunden werden oder zu einer Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit führen.

Violeta Bulc selbst kritisierte besonders zwei Punkte des deutschen Mautkonzepts: Zum einen würde es „einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung“ bedeuten, weil für deutsche Autofahrer die Anrechnung des Mautbetrags auf die Kfz-Steuer eine Bevorteilung gegenüber Ausländern nach sich zöge, zum anderen seien die geplanten Anschaffungskosten für eine Zehn-Tages-Vignette mit zehn Euro und für die für zwei Monate von 20 Euro unverhältnismäßig teuer. „Insbesondere Fahrer von Autos mit kleineren Motoren zahlen einen unverhältnismäßigen Preis für Kurzzeit-Vignetten im Vergleich zu Jahres-Vignetten“, heißt es.

Die Retourkutsche aus dem Bundesverkehrsministerium ließ nicht lange auf sich warten. Frau Bulc habe den Brief offenbar mit heißer Nadel gestrickt und wohl die beiden aktuellen Gesetzentwürfe gar nicht gelesen, meinte ein Sprecher Dobrindts. Wieso sich aber der jüngste Ordnungsruf aus Brüssel gezielt auf die neuen Maut-Überlegungen bezog, ließ er offen. Auch Sprecher sollten bisweilen den Mund halten. (ampnet/hrr)

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Violeta Bulc.

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Jakub Adamowicz.

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