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Bei Parkplatzunfällen hat selten nur einer Schuld

Ein Autounfall auf einem Parkplatz ist oft schnell passiert. Meist einigen sich die beteiligten Haftpflichtversicherungen lösungsorientiert auf eine 50:50-Aufteilung der entstandenen Kosten. Die Versicherten verlieren bei einer solchen Regelung aber ihren Schadenfreiheitsrabatt. Die Gerichte sprechen bei Unstimmigkeiten allerdings oft ebenfalls nicht einer Partei die alleinige Schuld an dem Unfall zu.

Zahlreiche Gerichtsurteile machen eine recht einheitliche Auffassung der Richter deutlich, aus der sich einige wichtige Kernaussagen herauslesen lassen: So etwa, dass es – anders als auf öffentlichen Straßen – auf Parkplätzen keine vorfahrtsberechtigten Fahrspuren gibt, dass Markierungen lediglich als Empfehlung anzusehen sind, die nicht unbedingt befolgt werden müssen, und dass eine Geschwindigkeit, die Schritttempo überschreitet, im Falle eines Unfalles schon als zu schnell angesehen werden kann. Außerdem gilt auch auf einem Parkplatz Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – gleichgültig ob ein Schild gesondert darauf hinweist oder nicht. Nach dieser Vorschrift haben alle Teilnehmer am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht zu üben.

Daraus ergibt sich, dass die Gerichte nur in wenigen Fällen lediglich einem Beteiligten die Alleinschuld an einem Parkplatzunfall zuweisen. Dies ist nur dann wahrscheinlich, wenn etwa ein Autofahrer beim Verlassen seiner Parklücke ein vorbeifahrendes Fahrzeug seitlich rammt oder wenn ein anderes parkendes Auto beim Rangieren beschädigt wird.

Wenn es zu einem Blechschaden auf einem Parkplatz gekommen ist, empfiehlt die HUK-Coburg, das Unfallgeschehen aufzunehmen und mit Fotos möglichst präzise zu dokumentieren sowie die Personalien und die Versicherungsdaten auszutauschen. Dann werden die Schadensmeldung und die entsprechenden Belege bei der gegnerischen Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung eingereicht. Die Versicherungsgesellschaft rät bei kleineren Schäden, diese nicht einzureichen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten.

Fein raus ist bei einem Parkplatzunfall, wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, denn diese übernimmt die Kosten für die Instandsetzung des eigenen Wagens und schützt somit vor finanziellen Verlusten. (ampnet/nic)

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