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Urteil: Radfahrer verstößt gegen Sorgfaltspflicht

Fahrradfahrer, die rücksichtslos von einem Radweg auf die Straße einfahren und dann beim Abbiegen einen Unfall verursachen, verletzten die Sorgfaltspflicht und können für den entstanden Schaden komplett haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az. 4 U 59/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Fahrradfahrer vom Radweg nach links in einen Feldweg abbiegen und musste dabei eine Straße überqueren. Er gab an, soweit er sich erinnern könne, vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben zu haben.. Als er in der Mitte der Straße war, wurde er von einem Auto erfasst und zog sich durch den Sturz schwere Verletzungen zu. Er verklagte den Pkw-Fahrer auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Der Unfallgegner dagegen behauptete, dass der Fahrradfahrer den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet habe und ohne Handzeichen einfach nach links gezogen sei. Somit habe er trotz Vollbremsung und Ausweichmanöver die Kollision nicht mehr verhindern können.

Das Gericht stellte fest, dass der Autofahrer weder zu schnell noch zu unvorsichtig gefahren ist. Der Kläger dagegen habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, da er beim Einfahren auf die Fahrbahn fahrlässig in Kauf genommen habe, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Außerdem zweifelte das Gericht die Aussage des Radfahrers an, den Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich genug durch angekündigt zu haben. (ampnet/jri)

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