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Urteil: Auf Rotlichtverstoß mit Fahrrad in Probezeit folgt Aufbauseminar

Ein Fahranfänger, der mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begeht, muss damit rechnen, dass er ein Aufbauseminar angeordnet bekommt, wenn er sich in der Probezeit seines Führerscheins befindet hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden (Az. 3 L 571/ 13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, überfuhr eine Fahranfängerin mit dem Fahrrad eine rote Ampel. Da sie sich noch in der Probezeit befand, verordnete die Fahrerlaubnisbehörde ihr zusätzlich zum Bußgeld ein Aufbauseminar. Außerdem verlängerte sich die Probezeit der Verkehrssünderin um weitere zwei Jahre. Damit war sie aber nicht einverstanden und beantrage Prozesskostenhilfe. Sie ist der Meinung, dass ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad nicht mit einem Aufbauseminar sanktioniert werden dürfe.

Der Antrag der Fahranfängerin wurde abgelehnt, da das verordnete Bußgeld in Höhe von 45 Euro und das verordnete Aufbauseminar nicht zu beanstanden sei. Das Gericht merkte an, dass die Behörde bei einem solch schwerwiegenden Verstoß kein Spielraum habe, nur eine Verwarnung auszusprechen. (ampnet/nic)

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