Logo Auto-Medienportal.Net

Auto verleihen: Auch unter Freunden kann es teuer werden

„Unter Freunden“ ist man sich gern behilflich. Das gilt meist auch, wenn kurzfristig ein Auto benötigt wird. Kommt es dabei jedoch zu einem Schadensfall, kann sich dies schnell zu einer echten Belastungsprobe für die Freundschaft auswachsen. Deshalb empfehlen Experten, beim Verleih eines Fahrzeugs auch unter Bekannten einige Regeln zu beachten. Darauf weist das von der HUK-Coburg gegründete Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern hin.

Zunächst sollte geklärt werden, ob der Halter sein Kraftfahrzeug überhaupt verleihen darf. Das ist nicht der Fall, wenn er im Versicherungsvertrag als ausschließlicher Nutzer eingetragen ist und dafür einen Rabatt auf seine Prämie in Anspruch nimmt. Überlässt er sein Auto dennoch einem Anderen, können Vertragsstrafen fällig werden. Deren Höhe ist in den jeweiligen Bestimmungen zur Versicherungspolice nachzulesen.

Schädigt ein Fahrer einen Dritten bei einem Unfall, springt grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters ein. Sie kommt jedoch nur für die Schäden auf, die der dritten Person entstanden sind. Für die Beseitigung der „Beulen“ am eigenen Auto muss der Halter entweder selbst bezahlen oder seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen. Dabei kann eine Selbstbeteiligung erforderlich werden. Gegebenenfalls wird der Versicherte auch in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Auch wenn es möglicherweise als pedantisch oder übertrieben wahrgenommen wird: Vor dem Verleih eines Fahrzeugs sollte daher für den Fall eines Falles immer die Haftungsfragen – möglichst schriftlich – geklärt werden, empfehlen Fachleute. In einer solchen Vereinbarung sichert der Entleiher zu, dass er für alle Schäden, die nicht von der Versicherung des Fahrzeughalters abgedeckt werden, aufkommt.

Hat man sich diesbezüglich geeinigt, sollte sich der Verleiher sicherheitshalber auch noch vergewissern, bevor er sein Fahrzeug dem Freund anvertraut, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Andernfalls macht sich der Autobesitzer strafbar mit entsprechenden rechtlichen Folgen. (ampnet/jri)

Mehr zum Thema: ,

Teile diesen Artikel: