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Ratgeber: Keine Narrenfreiheit im Straßenverkehr

Zu Karneval schlüpfen Groß und Klein wieder in bunte Kostüme, um als Zauberer, Clown oder Pirat die närrische Zeit zu feiern. Im Straßenverkehr haben Feierlustige allerdings keine Narrenfreiheit. Masken, Pappnasen, Bärte und andere Utensilien können bei der Fahrt mit dem Auto oder Fahrrad schnell die Sicht versperren. Auch sollte man darauf achten, dass Gehör und Bewegungsfreiheit durch Masken und starre, unhandliche Kostüme nicht eingeschränkt werden. Bei einem Unfall kann sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein, und es droht ein Bußgeld, warnt der Auto- und Rieseclub Deutschland (ARCD).

Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen an Bier, Wein oder Schnaps verringern die Reaktionsfähigkeit. Außerdem wird Fahren unter Alkoholeinfluss bei einer Kontrolle mit geahndet: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein, und es drohen Punkte und Bußgeld, wenn der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Bei 0,5 Promille werden mindestens 500 Euro Bußgeld fällig, der Führerschein ist für wenigstens einen Monat weg, und vier Punkte in Flensburg gibt es obendrauf. Bei 1,1 Promille muss der Fahrer mit einer hohen Geld- oder mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen, wenn er einen Unfall verursacht.

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Mindestens 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sind die Folgen, wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird.

Keinesfalls sollte man außerdem am nächsten Morgen den Restalkohol unterschätzen, denn pro Stunde baut der Körper gerade einmal zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol im Blut ab. Das Fahrrad muss da keine Alternative sein. Ab 1,6 Promille können Radler bei einer Kontrolle außerdem ihren Führerschein verlieren, Bußgeld und die Auferlegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Fahreignung drohen außerdem. Der ARCD rät deshalb allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. So steht dem Karnevalvergnügen nichts im Weg. (ampnet/jri)

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Keine Narrenfreiheit: Das Kostüm darf den Fahrer nicht beeinträchtigen.

Keine Narrenfreiheit: Das Kostüm darf den Fahrer nicht beeinträchtigen.

Foto: Auto-Medienportal.Net/ARCD

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