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Urteil: Fahrlässige Tötung beim Abbiegen

Kommt es beim Abbiegen zu einem tödlichen Unfall mit einem Fahrradfahrer, weil ein Fahrzeugführer die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten hat, kann der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 3 Ws 134/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, kollidierte ein Lkw-Fahrer beim Abbiegevorgang nach rechts mit einem Radfahrer. Dieser wurde so schwer verletzt, dass er starb. Zunächst stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Fahrer ein, da ein verkehrsanalytisches Gutachten belegt habe, dass der Angeklagte den Fahrradfahrer gar nicht gesehen haben konnte. Die Witwe des Verstorbenen stellte daraufhin einen Antrag auf eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung.

Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass das Verfahren zu unrecht eingestellt wurde. Der Lkw-Fahrer hatte zugegeben, dass er beim Abbiegen nach rechts deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren sei. Sogar der vom Verteidiger des Beschuldigten beauftragte Sachverständige hat laut Gutachten eine Geschwindigkeit von knapp 21 km/h festgestellt. Für die Richter bedeutete dies eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht des Truckers, da er eindeutig zu schnell abgebogen war Das Gericht stellte klar, dass der Beschuldigte so langsam hätte fahren müssen, dass er noch rechtzeitig auf plötzlich auftauchende Verkehrsteilnehmer reagieren konnte. Abbieger seien wegen der Vorfahrtsberechtigung von Fußgängern und Fahrradfahrern mit Wartepflichtigen gleichzusetzen, heißt es im Urteil. (ampnet/jri)

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