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Irrtümlicher Bußgeldbescheid nach Facebook-Fahndung

Die Polizei nutzt soziale Netzwerke im Internet inzwischen gerne als Fahndungsmittel. Das geht nicht immer gut, wie „Auto Bild“ in der morgen erscheinenden Ausgabe Nr. 43 berichtet. So sollte eine 29-Jährige im Sommer mit ihrem Smart 31km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Es drohten ihr 100 Euro Bußgeld und drei Punkte in der Verkehrssünderkartei – und das obwohl sie weder dort gefahren war, geschweige denn einen Smart besitzt. Am Ende löste ihr Anwalt den Fall ebenfalls über Facebook: Schuld war die Tochter der Betroffenen.

„Auto Bild“ rät, im Netz so wenig wie möglich preiszugeben und die Seiten in den sozialen Netzwerken vor Dritten zu schützen. Es empfiehlt sich außerdem, das eigene Profilbild gegen ein Symbolfoto auszutauschen. (ampnet/jri)

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