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ADAC: Winterurlaub mit Winterreifen antreten

Nicht nur in Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen. Hier droht ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut ADAC für die Wintermonate oder bei Schnee und Eis auf der Straße die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder.

Die Regel, wonach bei winterlichen Straßenbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gilt neben Deutschland auch in Österreich und Luxemburg. Italien schreibt für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. In den Provinzen Mailand und Südtirol sollten Autofahrer entsprechende Schilder, die Winterreifen vorschreiben, beachten. Auch in Frankreich und der Schweiz kann eine solche Verpflichtung durch Beschilderungen ausgesprochen werden.

In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März auf allen Straßen eine Winterreifenpflicht. Slowenien schreibt die Benutzung zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßen vor, in Schweden gilt dies ebenfalls, sowie generell zwischen 1. Dezember und 31. März. In den Niederlanden, Polen, Kroatien, der Türkei, Irland und Großbritannien gibt es keine Regelung. Wer dort in den Wintermonaten mit dem Auto unterwegs ist, sollte laut ADAC auch ohne Pflicht Winter- oder Ganzjahresreifen aufzuziehen. (ampnet/nic)

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