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ADAC: Nicht kostümiert ans Steuer

Halloween wird mittlerweile vielerorts auch in Deutschland gefeiert. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene haben Spaß daran, als Hexe, Zombie oder Skelett verkleidet die Halloween-Nacht zu verbringen. Es ist jedoch nicht unproblematisch, wenn man sich derart verkleidet und sich vielleicht sogar mit Gesichtsmaske ausgerüstet ans Steuer setzt.

Durch die Verkleidung darf die Sicherheit beim Autofahren nicht gefährdet sein. Gerade die Sicht und das Gehör dürfen auf keinen Fall durch die Maskerade beeinträchtigt sein. Wer derart verkleidet dennoch als Fahrer am Lenkrad sitzt, der kann von der Polizei zur Kasse gebeten werden. Kommt es allerdings aufgrund der Maskierung zu einem Unfall, so sind die Konsequenzen schwerwiegender. Wegen grober Fahrlässigkeit droht der Verlust des Kaskoschutzes der Versicherung

Autofahrer sollten noch mehr als sonst im Straßenverkehr auf Kinder achten. Viele der kleinen Halloween-Geister sind durch die Kostüme und die aufregende Jagd nach "Süßem" in der Nachbarschaft weniger aufmerksam und vorsichtig beim Überqueren der Straße. Dazu kommt, dass es bereits am Nachmittag dunkel wird. (ampnet/nic)

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