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Ratgeber: Autokauf im Ausland richtig kalkulieren

In anderen EU-Staaten wie etwa Dänemark, Spanien, Portugal, Finnland oder den Niederlanden bieten Händler Neufahrzeuge wesentlich preisgünstiger als in Deutschland an. Das hängt zum einen von der unterschiedlich hohen Steuerbelastung, zum anderen von der Preispolitik der Hersteller in den jeweiligen Ländern ab. Wegen der unterschiedlich hohen Mehrwertsteuer in Europa lohnt auch hier ein Preisvergleich, denn beim Export eines Neufahrzeugs zahlt der Käufer im jeweiligen Land nur den Nettopreis. Die 19 Prozent Mehrwertsteuer werden erst nach dem Import in Deutschland fällig.

„Wer einen Autokauf bei einem ausländischen Händler plant, sollte auf jeden Fall neben dem Basispreis auf eventuelle Unterschiede in der Grundausstattung achten, denn die kann beim gleichen Modell erheblich variieren“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Im Kaufvertrag sollten Preis, Ausstattung, Fahrgestellnummer und Übergabetermin schriftlich festgehalten werden. Wichtig ist, dass dort der Begriff „Neufahrzeug“ vermerkt ist, der Händler die EU-weite Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity) für die Zulassung aushändigt und das Serviceheft abstempelt. Die Fahrzeugrechnung oder der Kaufvertrag müssen im Original vorliegen, da die deutschen Behörden keine Kopien akzeptieren.

Für die Überführung des Autos nach Deutschland ist grundsätzlich das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes notwendig, das jedoch nur in wenigen Staaten wie Dänemark und den Niederlanden ohne weiteres erhältlich ist. Deutsche Kurz- oder rote 06er-Händlerkennzeichen sind im Ausland offiziell nicht gültig. Problemlos funktioniert dagegen der Transport des noch nicht zugelassenen Fahrzeugs auf dem Anhänger.

Zu beachten gilt auch, dass im Gegensatz zu der laut EU-Recht europaweiten Herstellergarantie des Neuwagens sich die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Händlers beim Gebrauchtwagenkauf nach dem jeweiligen ausländischen Recht richtet. Käufer müssen dann ihre möglichen Ansprüche im Ausland geltend machen. (ampnet/deg)

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Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland

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