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Urteil: Handbremse reicht nicht

Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung es mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. Das gilt insbesondere auf einer abschüssigen Straße, wo die Gefahr eines eigenständigen Wegrollens des Wagens besonders groß ist. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen bestanden (Az. 5 LA 50/12).

Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um das grob fahrlässige Verhalten eines Beamten. Nach einem Unfall mit seinem Dienstwagen hatte er in der Schadensmeldung lediglich das Anziehen der Handbremse, nicht aber das Einlegen eines Ganges beschrieben. Woraufhin ihm sein Dienstherr grobe Fahrlässigkeit vorwarf und voll für das Geschehen haftbar machte.

Und das laut Lüneburger Richterspruch zu Recht. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht macht, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste - dass beim Abstellen des Autos sicherheitshalber sowohl die Bremse anzuziehen als auch einen Gang einzulegen ist.

Zwar erwiderte der Beamte, es sei ja nicht nachgewiesen, dass er die erforderliche doppelte Sicherung unterlassen habe. Doch laut Gericht spricht die Lebenserfahrung entscheidend gegen die Annahme, dass zwei unabhängig voneinander wirkende Sicherungsmaßnahmen bei korrekter Betätigung ohne jeglichen Anhaltspunkt für einen technischen Defekt gleichzeitig versagen würden. Die Richter qualifizierten das als reine Schutzbehauptung. (ampnet/nic)

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